Luftaufnahme eines üppigen Waldes unter einem klaren blauen Himmel mit einer einzelnen Wolke und fernen Hügeln.
Das Braunkohlenplan-Änderungsverfahren | RWE

Der geänderte Braunkohlenplan Hambach

Der ursprüngliche Braunkohlenplan Teilplan 12/1 -Tagebau Hambach, so sein amtlicher Name, wurde 1977 vom Land Nordrhein-Westfalen zugelassen. Er deckte ein Abbaufeld von 85 Quadratkilometern ab. Der vorgezogene Kohleausstieg erforderte eine gründliche Überarbeitung des Braunkohlenplans durch ein aufwändiges Änderungsverfahren. Herr dieses Verfahrens war der Braunkohlenausschuss, ein politisches Gremium, in dem unter anderem Vertreter der Städte und Gemeinden der Region, der Fachbehörden, der Gewerkschaften und wesentlicher Verbände Sitz und Stimme haben. Seine Geschäftsstelle ist die Bezirksregierung Köln, auf deren Webseite die aktuell rechtsverbindlichen Braunkohlepläne abrufbar sind. Der Braunkohlenausschuss hat den geänderten Braunkohlenplan am 14. Juni 2024 mit deutlicher Mehrheit angenommen. Mit der Befassung des für die Landesplanung zuständigen Landtagsausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 19.Dezember 2024 und der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 6. Januar 2025 ist der Braunkohlenplan wirksam. Er ist die rechtsverbindliche landesplanerische Grundlage für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus.

Das Abbaufeld ist auf 67 Quadratkilometer verkleinert worden. Die Kohlegewinnung endet dort bereits 2029 und damit 15 Jahre früher als einst genehmigt. Der Plan behandelt weitaus mehr Umweltaspekte als der fast 50 Jahre alte Vorgänger und geht dabei stärker ins Detail. Dabei berücksichtigt er auch die Phase der Zwischennutzung während der Seebefüllung und greift viele Anregungen aus der Region auf, etwa vom interkommunalen Planungsverbund Neuland Hambach, unter dessen Federführung ein informeller Rahmenplan als Leitbild für die Entwicklung des Tagebauumfelds mit Tagebausee entstanden ist.

Im Mittelpunkt der regionalpolitischen Diskussion standen jahrelang die neue Abbaugrenze und die sogenannte „Manheimer Bucht“. 16 Gutachten mit insgesamt mehr als 3.000 Seiten waren für die Umweltprüfung nötig. Nun kann die ehemalige Ortslage Manheim weitgehend abgetragen werden. Nur mit den unter ihr lagernden Kiesen und Sanden kann RWE Power eine stabile Seemulde mit dauerhaft standsicheren Böschungen herstellen. Die frühere Kirche und der alte Friedhof am Südende des längst umgesiedelten Dorfes bleiben erhalten.

Trasse für den Ablauf des künftigen Tagebausees Hambach gesichert

Die Bezirksregierung Köln hat nun auch den Teilplan „Sicherung der Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“ des geänderten „Braunkohlenplans Hambach“ genehmigt. Damit ist die zukünftige Trasse für das naturnahe Ablaufgerinne des Tagebausees Hambach offiziell festgelegt.

Die Entscheidung trägt den Vorgaben des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes Rechnung und schafft die rechtsverbindliche Grundlage für die langfristige Landschafts- und Gewässerentwicklung. Damit ist sichergestellt, dass die notwendigen Flächen dauerhaft freigehalten werden, auch wenn der künftige Tagebausee Hambach erst nach 2070 überschüssiges Wasser führen wird.

Damit das Wasser ohne den Einsatz von Pumpen abfließen kann, ist ein Geländeeinschnitt notwendig, der ausgehend vom künftigen Tagebausee bis zur Mündung immer flacher und schmaler wird. Damit wird der Zielwasserspiegel des Tagebausees bei 65 Metern über Normalnull gehalten.

 

Eine friedliche Landschaft mit einem gewundenen Fluss, umgeben von üppigem Grün und sanften Hügeln unter einem blauen Himmel.
Der künstliche Bach soll sich in seiner rund 20 Meter breiten Aue frei entwickeln können. Der Ablauf beginnt in der Nähe des Aussichtspunkts „Forum :terra nova“ bei Elsdorf-Berrendorf und wird nach fünf Kilometern bei Bergheim-Thorr in die Erft münden. Der Winterbach und der Wiebach werden dafür erweitert.

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