RWE Renewables

„RWE-Klimabonus“ bringt Kommunen mehr Geld für Strom aus Wind und Sonne

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  • EEG-Novelle macht es möglich: Unternehmen zahlt Kommunen 0,2 Cent/kWh für bestehende RWE-Windparks sowie für künftige Erneuerbaren-Anlagen nach Inbetriebnahme
  • Freiwilliger Bonus soll lokale Akzeptanz der Energiewende erhöhen, Mehreinnahmen könnten etwa Kitas, Schulen oder Feuerwehren zugutekommen

Essen, 17. November 2022

Katja Wünschel | Chief Executive Officer (CEO) Renewables Europe & Australia
„Wir unterstützen jede Kommune mit einem RWE-Windpark oder einer unserer Freiflächensolaranlagen im Sinne des EEG 2023 ab dem kommenden Jahr finanziell. Dabei unterscheiden wir nicht, ob sich das Windrad bereits dreht oder es sich um ein neues Projekt handelt: Wir zahlen 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Uns ist es wichtig, nicht nur neue RWE-Anlagen zu fördern und den Erneuerbaren-Ausbau intensiv voranzutreiben, sondern auch die Kommunen unserer Bestandsanlagen finanziell zu beteiligen. Auf Wind und Sonne zu setzen, soll sich lohnen und so die Akzeptanz der Energiewende vor Ort erhöhen.“

Katja Wünschel, CEO Onshore Wind und Solar Europa & Australien, RWE Renewables

RWE hat entschieden, in Deutschland alle Gemeinden mit einem Windpark oder einer Freiflächensolaranlage des Unternehmens freiwillig an den Erträgen zu beteiligen.* Der „RWE-Klimabonus“ gilt ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich sowohl für bereits bestehende als auch für künftige RWE-Anlagen nach Inbetriebnahme. Die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) macht dies möglich. Sie tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft. Das Unternehmen sieht in der freiwilligen Zahlung eine gute Möglichkeit, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort erheblich zu verbessern. Kommunen, die zusammen mit RWE auf Erneuerbare Energien setzen, könnten so mit den zusätzlichen Einnahmen beispielsweise kommunale Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Feuerwehren finanziell stärken.

Bislang konnten laut Gesetz ausschließlich Gemeinden profitieren, in denen Windenergieanlagen seit Januar 2021 genehmigt wurden. Sie konnten mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) am verkauften Strom der örtlichen Windenergieanlagen beteiligt werden. Kommunen mit Bestandswindparks berücksichtigte das Gesetz bislang nicht.

Katja Wünschel, CEO Onshore Wind und Solar Europa & Australien, RWE Renewables: „Eine saubere und sichere Stromversorgung braucht den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Voraussetzung dafür sind Flächen für Wind- und Solaranlagen sowie die Akzeptanz der Menschen vor Ort – auch für existierende Projekte. Wenn wir Kommunen finanziell an den Gewinnen der Erneuerbaren-Anlagen beteiligen, profitieren alle. Die freiwillige Kommunalabgabe kann dazu beitragen, die Energiewende zu beschleunigen.“

Auch Repowering zahlt sich aus

Da der „Klimabonus“ pro erzeugter kWh Strom gezahlt wird, profitieren besonders Kommunen mit leistungsstarken Anlagen. Somit entsteht ein zusätzlicher Anreiz, ältere Einheiten durch moderne zu ersetzen. RWE hat zum Beispiel im April dieses Jahres 15 alte Anlagen in ihrem Windpark Krusemark-Ellingen durch sechs moderne, leistungsfähigere Turbinen ersetzt. Jetzt verfügt der Standort über eine installierte Gesamtleistung von 19,8 Megawatt (MW), vorher waren es 15,7 MW. Mit diesem Repowering konnte RWE die Stromproduktion an dem Standort um rund 300 Prozent steigern. Die Gemeinden, auf denen diese sechs Windenergieanlagen stehen, können ab 2023 mit Einnahmen von rund 120.000 Euro/Jahr rechnen (ohne Repowering: 40.000 Euro).

RWE betreibt bundesweit aktuell rund 90 Windparks. Um Kommunen finanziell an den Windenergieanlagen zu beteiligen, plant das Unternehmen im kommenden Jahr Ausgaben von rund drei Millionen Euro ein. Das Unternehmen informiert seine bestehenden Partner per Brief über die finanzielle Beteiligung.

*RWE kann ab Januar 2023 auf Grundlage der §§ 6 und 100 Abs. 2 EEG 2023 Kommunen mit laufenden Erneuerbaren-Anlagen finanziell an den Erträgen beteiligen.

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