Ein weißer Helm mit dem Logo 'RWE' auf einem Holztisch, mit Händen, die schreiben, und einem Tablet im Hintergrund.
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HSE Anforderungen & Dokumente

RWE Power/Nuclear

Erhalten Sie hier alle wichtigen HSE Anforderungen und Dokumente der RWE Power und RWE Nuclear. Bei Fragen oder Anmerkungen helfen Ihnen unsere Ansprechpartner:innen aus dem Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz gerne weiter.


Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)

Soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, müssen Auftragnehmer bei Tätigkeiten in RWE-Betriebsstätten, an/in RWE-Anlagen oder auf RWE-Bau- und Montagestellen über ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen.

Ein AMS wird von Auftragnehmern nicht benötigt, wenn Gegenstand der Bestellung ausschließlich kaufmännische oder beratende Dienst- oder Werkleistungen sind.

Hier finden Sie von RWE anerkannte Arbeitsschutzmanagementsystem-Zertifikate.

Eine Hand, die einen Stempel auf ein Blatt Papier drückt. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt eine Büroatmosphäre.

Sicherheitspass

Der Sicherheitspass ist ein personenbezogenes Dokument und dient der Erhöhung der Transparenz und der Verbesserung organisatorischer und personeller Voraussetzungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit. In dem Sicherheitspass werden die persönlichen Daten des Mitarbeiters, der Arbeitgeber, Vorsorgeuntersuchungen, Unterweisungen und Lehrgänge eingetragen.

Für die Richtigkeit der Angaben, deren Aktualisierung und die Aushändigung an die Mitarbeiter ist deren Arbeitgeber, im Regelfall also Ihr Unternehmen als unser Vertragspartner, ab Ausstellung des Passes bzw. ab entsprechender Vereinbarung zuständig.


Sicherheitspass beziehen:

Ströher Druckerei & Verlag KG
H.-H.-Warnke-Straße 15
D-29227 Celle
Telefon: 05141 985 90
Telefax: 05141 86627


Statusabfrage Arbeitssicherheit (Präqualifizierung)

Mit unserem Fragebogen zur Qualifizierung zur Arbeitssicherheit geben Sie uns ein Bild über die Qualität der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Wir stellen mit dieser Statusabfrage sicher, dass unsere Partner die Forderungen aus der Arbeitsschutzgesetzgebung einhalten oder möglicherweise eine erfolgreiche Zertifizierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems durchlaufen haben. Diese Angaben werden im Rahmen unserer Auswahlverantwortung bei der Auftragsvergabe berücksichtigt.

Eine Person hält einen Stift und betrachtet ein Dokument auf einem Holztisch neben einem Laptop.

Meldung von Arbeitsunfällen von Auftragnehmern

Wie schnell ein Unfall passieren kann, wissen wir alle. Doch was passiert eigentlich nach einem Unfall? Wo muss ein Arbeitsunfall bei RWE gemeldet werden?

Nur wenn wir eine umfassende Ursachenermittlung vornehmen und Maßnahmen entwickeln, die dazu führen, dass Arbeitsunfälle vermieden werden können, werden wir im Arbeitsschutz gemeinsam besser.

Ein Unfallbericht mit Feldern für Datum, Uhrzeit, Ort und Zeugenaussagen liegt auf einem Tisch.
  • Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen von Auftragnehmern während ihrer von RWE beauftragten Tätigkeit in RWE-Betriebsstätten, an/in RWE-Anlagen oder auf RWE-Bau- oder Montagestellen.

    Jeder Unfall muss sofort gemeldet werden. Unfälle von AÜG-Kräften (Mitarbeiter nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Leiharbeitnehmer) sind ebenfalls zu melden.

    Der von RWE beauftragte Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Regelung verantwortlich.

  • Die Meldungen sind von einem verantwortlichen Vorgesetzten des Verunfallten zu verfassen und vom Unternehmen an RWE weiter zu geben.

  • Der Auftragnehmer hat die Unfallmeldung dem für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartner des Abnehmers schriftlich zu übermitteln.

  • Die Meldung von Arbeitsunfällen hat grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen nach einem Unfall zu erfolgen. Schwere Unfälle (Gas- oder Stromunfälle, Unfälle mit Wirkung in der Öffentlichkeit, Unfälle mit Beteiligung von Rettungsdiensten und/oder Behördeneinsatz) sind unverzüglich zu melden.

  • In der Unfallmeldung sind der bis dahin bekannte Unfallhergang, Art und Schwere der Unfallfolge, die bis dahin ermittelte Unfallursache sowie die vom Auftragnehmer bzw. Subunternehmer vorgesehenen (Erst-) Maßnahmen zur künftigen Vermeidung eines solchen Unfalles zu beschreiben. Ist eine abschließende Klärung der Unfallursache innerhalb der vorgesehenen Frist nicht möglich, hat der Auftragnehmer unverzüglich nach deren Klärung einen abschließenden Bericht vorzulegen.

  • Eine RWE-interne Weiterleitung erfolgt gemäß den gesellschaftsabhängigen Meldeketten. Es gelten die Vereinbarungen der „Allgemeinen Zusatzbedingungen Arbeitssicherheit (AZB-Arbeitssicherheit)“ bzw. des Merkblattes für die Tätigkeit werksfremder Arbeitskräfte der RWE Power AG.

Meldung eines Arbeitsunfalles

Für die Meldung eines Arbeitsunfalles verwenden Sie bitte das Formular Meldung von Arbeitsunfällen durch Auftragnehmer.

Senden Sie die Meldung an Ihren Ansprechpartner des Auftraggebers/Abnehmers.

Erstellung eines Lernfalls

Für die Erstellung eines Lernfalls verwenden Sie bitte die Vorlage Lernfall.

Senden Sie den Lernfall an Ihren Ansprechpartner des Auftraggebers/Abnehmers.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

RWE Power AG / RWE Nuclear GmbH

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Liefer- und Leistungs­bedingungen

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