Datenschutzinformationen für Videoüberwachung und Kfz-Kennzeichenerfassung

Transparenz und ein vertrauensvoller Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten ist eine wichtige Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Daher informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten und wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? 

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Gesellschaft, die auf dem Hinweisschild zur Videoüberwachung und Kfz-Kennzeichenerfassung an dem jeweiligen Standort aufgeführt ist.

2. Wie erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten?

Sie erreichen unseren Konzerndatenschutzbeauftragten unter:

RWE Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
RWE Platz 6
45141 Essen
E-Mail an [email protected]

3. Welche Ihrer personenbezogenen Daten werden von uns zu welchem Zweck verarbeitet?

Der Verantwortliche überwacht innerhalb und außerhalb seine Gebäude und Räumlichkeiten in den sicherheitsrelevanten Bereichen mittels Videoaufzeichnung und Videoübertragung (Livestreams). Grundsätzlich findet dabei eine allgemeine Videoüberwachung des öffentlichen Raums nicht statt.

Die Videoüberwachung dient dem Schutz von Objekten und Liegenschaften sowie der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Betriebes. Sie verfolgt das Ziel, die Sicherheit der Beschäftigten und sonstiger Personen auf dem Betriebsgelände zu gewährleisten und ermöglicht die Wahrnehmung des Hausrechts. Darüber hinaus dient die Videoüberwachung der Detektion und Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse, etwa durch den Einsatz intelligenter Videobildanalyse und ereignisgesteuerter Bildaufschaltung. Sie unterstützt die zeitnahe Verifikation von Vorfällen sowie die Ersetzung oder Ergänzung personengebundener Kontrollgänge im Sinne sogenannter virtueller Rundgänge. Weiterhin ermöglicht die Videoüberwachung die Sachverhaltsaufklärung und Nachvollziehbarkeit von sicherheitsrelevanten Vorgängen oder Handlungen gegenüber der Gesellschaft, deren Beschäftigten oder Dritten, einschließlich der Beweissicherung und gegebenenfalls anschließender Beweisverwertung. Schließlich dient sie auch der Einleitung und Koordination geeigneter Interventionsmaßnahmen im Ereignisfall.

Ferner bietet der Verantwortliche an ausgewählten RWE-Betriebsstandorten eine automatisierte Kennzeichenerfassung an. Dieser Service ermöglicht Ihnen eine bequemere Nutzung des Geländes, indem Sie ohne manuellem Vorzeigen der Zutrittskarte einfahren können. Sofern Sie sich entscheiden, diesen Service zu nutzen, wird der Verantwortliche allgemeine Daten zu Ihrer Person (Name, Personalnummer, Unternehmen und Dienstsitz, Zeitstempel) sowie die für die Freischaltung vorgesehenen Kfz-Kennzeichen inkl. Länderkennzeichen verarbeiten. Darüber hinaus dient die Kennzeichenerfassung an einzelnen ausgewiesenen Betriebsstandorten der ordnungsgemäßen Abwicklung logistischer und betrieblicher Prozesse.

4. Aus welchen Quellen stammen die Daten?

Die Bereitstellung der Videodaten erfolgt durch den Aufenthalt im Erfassungsbereich von Videoüberwachungs- und Kennzeichenerfassungsanlagen. An Orten, an denen die Videoüberwachung erfolgt, wird dies durch ein entsprechendes Hinweisschild kenntlich gemacht.

Zudem haben Sie die Möglichkeit die Kfz-Kennzeichen dem Verantwortlichen im Rahmen Ihrer freiwilligen Anmeldung zum Service der automatisierten Kennzeichenerfassung an Standorten, an denen das System genutzt wird, zur Verfügung zu stellen. Die Kennzeichen werden mit den dazugehörigen allgemeinen Daten zu Ihrer Person (Name, Personalnummer, Unternehmen, Dienstsitz, Zeitstempel), welche Sie bereits zur Zutrittskontrolle mittels Ihres RWE-Firmen- oder Besucherausweises RWE mitgeteilt haben, verknüpft und werden an den betreffenden RWE-Betriebsstandorten verarbeitet.

Soweit in Bereichen eine Videoüberwachung gesetzlich vorgeschrieben ist, können wir einen Aufenthalt ohne Bereitstellung der Daten nicht ermöglichen. In allen anderen Fällen kann auf eine Videoüberwachung verzichtet werden, sofern Sie uns im Vorfeld Ihre begründeten Einwände mitteilen (Widerspruch) und sofern wir keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung nachweisen können, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen (Interessenabwägung). Für die automatisierte Kennzeichenerfassung ist die Bereitstellung der Daten erforderlich. Ein Profiling findet nicht statt.

5. Was ist Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung?

Der Einsatz von Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage der berechtigten Interessen des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls der berechtigten Interessen Dritter. Die Zwecke der Videoüberwachung sind in Ziffer 3 detailliert beschrieben. Darüber hinaus kann in Einzelfällen eine gesetzliche Verpflichtung bestehen, bestimmte Bereiche an einzelnen Standorten videoüberwachen zu müssen. In solchen Fällen bildet die entsprechende gesetzliche Regelung die zusätzliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Soweit im Rahmen der Videoüberwachung Daten von Beschäftigten verarbeitet werden, können ergänzend Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses sowie die jeweils geltenden Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage einschlägig sein.

Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist grundsätzlich ein freiwilliges und optionales Angebot der RWE. Erteilen Sie eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für diesen Zweck, beruht die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung. Darüber hinaus kann eine Kennzeichenverarbeitung ggf. auch zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten dienen (s. Ziffer 3).

6. Wer bekommt Ihre Daten?

Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten ausschließlich Bereiche und Personen innerhalb der verantwortlichen Gesellschaft, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. zur Umsetzung der berechtigten Interessen benötigen. Darüber hinaus lassen die jeweils Verantwortlichen einzelne Aufgaben und Serviceleistungen durch sorgfältig ausgewählte und beauftragte (IT-)Dienstleister ausführen, die vertraglich zur Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen verpflichtet sind.

Video- und Kennzeichendaten werden nur bei einem konkreten Anlass ausgewertet, etwa bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Straftaten. In solchen Fällen können die Aufzeichnungen an zuständige Sicherheitsbehörden (z. B. Polizei oder Staatsanwaltschaft) übergeben werden.

Eine Übermittlung an Dritte – wie bspw. an mit dem Verantwortlichen verbundene Unternehmen – erfolgt nur, wenn gesetzliche Vorschriften dies erlauben oder erfordern, ein berechtigtes Interesse besteht, Sie eingewilligt haben oder eine vertragliche Notwendigkeit besteht.

7. Werden Ihre Daten an Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (sog. „Drittländer“) übermittelt?

Eine Übermittlung der Daten an Drittländer ist nicht beabsichtigt.

8. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Aufgezeichnete Daten der Videoüberwachung werden grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert und anschließend gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn dies zur Beweissicherung bei sicherheitsrelevanten Ereignissen oder dem Verdacht auf Straftaten erforderlich ist. In solchen Fällen werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sobald der jeweilige Vorgang abgeschlossen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstige berechtigte Gründe einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Die Bilddaten der Kfz-Kennzeichenerfassung sowie die zugehörigen Stammdaten und Zufahrtsdaten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung des jeweiligen Zwecks notwendig ist, und anschließend gelöscht.

9. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie folgende Rechte geltend machen:

  • Das Recht auf Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten,
  • Das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen,
  • Das Recht, Ihre Daten löschen zu lassen, sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt,
  • Das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen,
  • Das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesses, falls sich dies aus Ihrer besonderen Situation begründen lässt.

Um von Ihren Rechten Gebrauch zu machen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Verantwortlichen (s. Ziffer 1) in Verbindung.

10. Fragen oder Beschwerden

Unbeschadet eines anderweitigen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Eine Übersicht über die Landesdatenschutzbeauftragten mit ihren Kontaktinformationen finden Sie auf der folgenden Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

 

Stand Oktober 2025