Integrität und Gesetzestreue sind die Grundlage unseres Handelns im RWE-Konzern. Personen, die in gutem Glauben auf mögliches Fehlverhalten hinweisen oder bei der Aufklärung mitwirken, leisten einen wertvollen Beitrag: Sie helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden abzuwenden und unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Damit tragen sie zum nachhaltigen Erfolg von RWE bei.
Auch Dritten, wie Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern, steht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit unserem externen Ansprechpartner (Ombudsmann) offen. Mit Zustimmung der hinweisgebenden Person leitet der Ombudsmann den Hinweis – auf Wunsch in anonymisierter Form – an den Chief Compliance Officer oder bei potenziellen Menschenrechtsverstößen den Chief Human Rights Officer weiter.
Unsere Vorgaben definieren klare Verantwortlichkeiten und etablierte Prozesse zur Aufklärung von Compliance-Verstößen. Vom Ombudsmann weitergeleitete Hinweise werden durch die zuständigen Stellen zeitnah geprüft, wobei die hinweisgebende Person transparent über den weiteren Verlauf informiert wird. Die Regelungen gewährleisten Vertraulichkeit und bieten einen umfassenden Schutz für alle Beteiligten.

