Dr. Rolf Martin Schmitz
Vorstandsvorsitzender der RWE AG
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Die Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat und Vorstand sowie die Satzung finden Sie unter
Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, von denen zehn von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und zehn von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 („MitbestG“) gewählt werden.
Im Geschäftsjahr 2020 kam der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen und zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen. An fünf Sitzungen nahmen alle 20, an einer Sitzung 19 und an einer Sitzung 18 Mitglieder des Gremiums teil.
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats (PDF)
Bericht des Aufsichtsrats der RWE AG 2020 (PDF)
Der Aufsichtsrat hat sechs ständige Ausschüsse. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, Themen und Beschlüsse der Aufsichtsratssitzungen vorzubereiten. Zum Teil nehmen sie auch Entscheidungsbefugnisse wahr, die ihnen vom Aufsichtsrat übertragen wurden. Der Aufsichtsrat wird über die Arbeit der Ausschüsse durch deren Vorsitzenden ausführlich informiert.
Dr. Erhard Schipporeit (Vorsitz)
Michael Bochinsky
Mag. Dr. h. c. Monika Kircher
Ullrich Sierau
Ralf Sikorski
Marion Weckes