Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Belegschaftsaktienprogramm Deutschland 2025 – Zwischenmeldung Nr. 3
Im Zeitraum vom 20. Oktober 2025 bis zum 24. Oktober 2025 wurden insgesamt 90.157 Aktien im Rahmen des deutschen Belegschaftsaktienprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 22. August 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.
Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse wie folgt erworben: