Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024 - 2026 – Tranche Nr. 2 – Zwischenmeldung Nr. 23
Im Zeitraum vom 03. November bis zum 07. November 2025 wurden insgesamt 690.016 Aktien im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, deren Beginn am 30. Mai 2025 bekannt gemacht wurde.
Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben: