Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024 - 2026 – Tranche Nr. 3 – Zwischenmeldung Nr. 2
Im Zeitraum vom 08. Dezember bis zum 12. Dezember 2025 wurden insgesamt 479.963 Aktien im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, deren Beginn am 02. Dezember 2025 bekannt gemacht wurde.
Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben: