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Hauptversammlung 2020

Service und Kontakt

Service rund um die Hauptversammlung

Unser Investor Relations Team beantwortet Ihre Fragen rund um die Hauptversammlung.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.


Service zum internetgestützten Investorportal

Speziell für Fragen zum internetgestützten Investorportal haben wir für Sie eine kostenfreie Hotline und eine Service-Mail eingerichtet.

Hotline National: T 0800 1016146 *
Hotline International: T 00800 10161460 *

* erreichbar täglich ab dem 5. Juni 2020 von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Service Mail


Fragen und Antworten

Hier haben wir ein paar häufig gestellte Fragen mit unseren Antworten zusammengestellt:

  • Die „virtuelle Hauptversammlung“ ist eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigter am Veranstaltungsort. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber erst kürzlich mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) geschaffen. 

    Weil die Abhaltung einer Präsenzveranstaltung in Zeiten der COVID-19-Pandemie mit Infektionsrisiken verbunden wäre und unter den geltenden behördlichen Auflagen teilweise  auch schlicht unmöglich wäre, hat der Gesetzgeber mit der virtuellen Hauptversammlung eine Option eröffnet, die Hauptversammlung gleichwohl rechtssicher durchzuführen. 
    Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Anbetracht der fortdauernden COVID-19-Pandemie entschieden, für die ordentliche Hauptversammlung am 26. Juni 2020 diese Option zu nutzen.

    Während das physische Teilnahmerecht der Aktionäre bei der virtuellen Versammlung ausgeschlossen wird, werden die Online-Angebote zur Verfolgung der Versammlung erweitert. Insbesondere wird die virtuelle Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Aktionäre können ihr Stimmrecht elektronisch ausüben und vorab Fragen einreichen.

  • Ja, das ist erforderlich, wenn Sie ihr Stimmrecht ausüben und Fragen an den Vorstand richten möchten. Das Anmeldeverfahren für die virtuelle Hauptversammlung entspricht dem, das Sie von den bisherigen regulären Präsenzversammlungen kennen: Sie müssen sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der Gesellschaft anmelden und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbringen. Anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte wird Ihnen dann eine Teilnahmekarte übersandt. 

    Aktionäre, die rechtzeitig eine Teilnahmekarte bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in der Einladung und etwaige Fristen Ihres depotführenden Instituts.

  • Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton für Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit übertragen. Die Liveübertragung können Sie am 26. Juni 2020, ab 10.00 Uhr MESZ an dieser Stelle verfolgen.

    Als ordnungsgemäß angemeldeter Aktionär können Sie Ihr Stimmrecht (ggf. über einen bevollmächtigten Dritten) auf verschiedenen Wegen ausüben:

    Im Wege der elektronische Kommunikation können Sie Ihr Stimmrecht vor und während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Ermittlung der Abstimmungsergebnisse über das internetgestützte InvestorPortal per Briefwahl oder Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Den Zugang zum internetgestützten InvestorPortal finden Sie ab dem 5. Juni 2020 an dieser Stelle. Um das System zu nutzen, bedarf es der Informationen auf der Teilnahmekarte, die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Teilnahmekarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt wird.

    Im Vorfeld der Hauptversammlung können Sie Ihr Stimmrecht darüber hinaus auch unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Teilnahmekarte vorgesehenen Formulars („Briefwahl und Stimmrechtsvertretung“, gekennzeichnet mit B) ausüben. 

    Die  für die Stimmrechtsausübung in jedem Fall erforderliche Teilnahmekarte wird dem Aktionär, der rechtzeitig eine Teilnahmekarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt. 

  • Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionären haben wir eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingerichtet. Sie können Ihre Fragen an den Vorstand bis Dienstag, den 23. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ, über das internetgestützte InvestorPortal einreichen. Den Zugang zum InvestorPortal finden Sie ab dem 5. Juni 2020 an dieser Stelle. Um das System zu nutzen, bedarf es der Informationen auf der Teilnahmekarte, die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Teilnahmekarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt wird. 

    Der Vorstand wird die Fragen nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen beantworten.

  • Selbstverständlich haben wir diese Möglichkeit geprüft. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist die Möglichkeit einer Präsenzveranstaltung in den kommenden Monaten aber nicht gesichert. Gleichzeitig ist es für unser Unternehmen und die Aktionäre aber wichtig, die Beschlüsse der Hauptversammlung rechtssicher zu fassen. Das gilt insbesondere für den Gewinnverwendungsbeschluss, der Grundlage für die Auszahlung der Dividende in der vorgeschlagenen Höhe ist.

  • Aufsichtsrat und Vorstand der RWE Aktiengesellschaft werden der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende von 0,80 € je Aktie vorschlagen. 

    Bei derzeit 614.745.499 Millionen dividendenberechtigten Aktien ergibt sich daraus eine Ausschüttung von rund 492 Mio. €.

  • Sofern zulässige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, Gegenanträge oder Wahlvorschläge bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden diese ebenso wie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung hierzu auf unserer Internetseite veröffentlicht.

    Tagesordnungsergänzungsverlangen werden darüber hinaus im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet und den Aktionären zusammen mit der Einberufung nach § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt.

  • Die letzte Hauptversammlung fand am 3. Mai 2019 in der Grugahalle in 45131 Essen statt. 

    Die Hauptversammlung hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von 0,70 € je Aktie auszuschütten. 

  • Die nächste ordentliche Hauptversammlung findet voraussichtlich am 28. April 2021 statt.

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