Eine Kamera filmt einen Redner bei einer Konferenz vor einem blauen Hintergrund mit dem RWE-Logo.
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Hauptversammlung 2021

Service und Kontakt

Service rund um die virtuelle Hauptversammlung

Unser Investor Relations Team beantwortet Ihre Fragen rund um die virtuelle Hauptversammlung.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.


Service zum InvestorPortal

Speziell für Fragen zum InvestorPortal haben wir für Sie eine kostenfreie Hotline und eine Service-Mail eingerichtet.

Hotline National: T 0800 1016146 *
Hotline International: T +49 800 10161460 *

* erreichbar täglich ab dem 7. April 2021 von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Service-Mail


Fragen und Antworten

Hier haben wir ein paar häufig gestellte Fragen mit unseren Antworten zusammengestellt:

  • Die „virtuelle Hauptversammlung“ ist eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Veranstaltungsort. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“)  geschaffen, dessen Wirkungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurden.

    Weil die Abhaltung einer Präsenzveranstaltung in Zeiten der fortdauernden COVID-19-Pandemie mit Infektionsrisiken verbunden wäre und unter den geltenden behördlichen Auflagen teilweise auch schlicht unmöglich wäre, hat der Gesetzgeber mit der virtuellen Hauptversammlung eine Option eröffnet, die Hauptversammlung gleichwohl rechtssicher durchzuführen. 

    Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Anbetracht der fortdauernden COVID-19-Pandemie entschieden, für die ordentliche Hauptversammlung am 28. April 2021 erneut diese Option zu nutzen.

    Während das physische Teilnahmerecht der Aktionäre bei der virtuellen Versammlung ausgeschlossen wird, werden die Online-Angebote zur Verfolgung der Versammlung erweitert. Insbesondere wird die virtuelle Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Aktionäre können ihr Stimmrecht elektronisch ausüben und vorab Fragen einreichen. Darüber hinaus haben wir dieses Jahr für Aktionäre die Möglichkeit vorgesehen, vor der virtuellen Hauptversammlung schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Alle veröffentlichten  Stellungnahmen finden Sie an dieser Stelle auf der Internetseite der RWE Aktiengesellschaft.

  • Ja, das ist erforderlich, wenn Sie ihr Stimmrecht ausüben und Fragen an den Vorstand richten möchten. Das Anmeldeverfahren für die virtuelle Hauptversammlung entspricht dem, das Sie von den bisherigen regulären Präsenzversammlungen kennen: Sie müssen sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der Gesellschaft anmelden und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbringen. Anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte wird Ihnen dann eine Teilnahmekarte übersandt. 

    Aktionäre, die rechtzeitig eine Teilnahmekarte bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in der Einladung und etwaige Fristen Ihres depotführenden Instituts.

  • Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton für Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit übertragen. Die Liveübertragung können Sie am 28. April 2021, ab 10.00 Uhr MESZ an dieser Stelle verfolgen.

    Als ordnungsgemäß angemeldeter Aktionär können Sie Ihr Stimmrecht (ggf. über einen bevollmächtigten Dritten) auf verschiedenen Wegen ausüben:

    Im Wege der elektronischen Kommunikation können Sie Ihr Stimmrecht vor und während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Ermittlung der Abstimmungsergebnisse über das InvestorPortal per Briefwahl oder Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Den Zugang zum InvestorPortal finden Sie an dieser Stelle. Um das System zu nutzen, bedarf es der Informationen auf der Teilnahmekarte, die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Teilnahmekarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt wird.

    Im Vorfeld der Hauptversammlung können Sie Ihr Stimmrecht darüber hinaus auch unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Teilnahmekarte vorgesehenen Formulars („Briefwahl und Stimmrechtsvertretung“, gekennzeichnet mit B) ausüben. 

    Die für die Stimmrechtsausübung in jedem Fall erforderliche Teilnahmekarte wird dem Aktionär, der rechtzeitig eine Teilnahmekarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt. 

  • Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben, wie in den Ausführungen zu den Aktionärsrechten erläutert, ein Fragerecht. Sie können Ihre Fragen an den Vorstand bis Montag, den 26. April 2021, 24.00 Uhr MESZ, über das internetgestützte InvestorPortal einreichen. Den Zugang zum InvestorPortal finden Sie an dieser Stelle. Um das System zu nutzen, bedarf es der Informationen auf der Teilnahmekarte, die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Teilnahmekarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt wird. 

  • Da die Aktionäre aufgrund der Konzeption der virtuellen Hauptversammlung nicht die Möglichkeit haben, sich in der Hauptversammlung zur Tagesordnung zu äußern, räumen wir ihnen die Möglichkeit ein, vorab schriftliche Stellungnahmen zur Veröffentlichung über die Internetseite einzureichen. 

    Diese können bis spätestens Montag, den 26. April 2021, 24.00 Uhr MESZ unter der in der Einladung genannten Anschrift (RWE Aktiengesellschaft, Recht & Versicherungen (CEJ-C), RWE Platz 1, 45141 Essen, Telefax: +49 201 5179 420 100 , E-Mail: [email protected]) übermittelt werden. Der Umfang einer Stellungnahme sollte 10.000 Zeichen nicht überschreiten.

    Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Bitte beachten Sie zu den Einzelheiten die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre und die Informationen in der Einladung.

  • Selbstverständlich haben wir diese Möglichkeit geprüft. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist die Möglichkeit einer Präsenzveranstaltung in den kommenden Monaten aber nicht gesichert. Gleichzeitig ist es für unser Unternehmen und die Aktionäre aber wichtig, die Beschlüsse der Hauptversammlung rechtssicher zu fassen. Das gilt insbesondere für den Gewinnverwendungsbeschluss, der Grundlage für die Auszahlung der Dividende in der vorgeschlagenen Höhe ist.

  • Aufsichtsrat und Vorstand der RWE Aktiengesellschaft werden der Hauptversammlung am 28. April 2021 für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 0,85 € je Aktie vorschlagen. Bei derzeit 676.220.048 dividendenberechtigten Aktien ergibt sich daraus eine Ausschüttung von rund 575 Mio. €.

  • Sofern zulässige Ergänzungsverlangen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden diese ebenso wie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung hierzu auf unserer Internetseite veröffentlicht.

    Tagesordnungsergänzungsverlangen werden darüber hinaus im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet, sowie nach § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt.

  • Die letzte Hauptversammlung fand am 26. Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung  statt. Die Hauptversammlung hatte beschlossen, für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 0,80 € je Aktie auszuschütten.

  • Die nächste ordentliche Hauptversammlung findet voraussichtlich am 28. April 2022 statt.

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