Klimaklage gegen RWE: OLG Hamm weist Berufung des peruanischen Klägers als unbegründet zurück
28.05.2025
Die Brücke über die ehemalige Autobahn 4 im Bereich K53/Ostrandweg ist mittlerweile für den Verkehr freigegeben. Eine sorgfältige Prüfung unter Einbeziehung von externen Sachverständigen hat ergeben, dass die Standsicherheit weiterhin gewährleistet ist. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden ist die Brücke rein vorsorglich zunächst einspurig befahrbar. Der Verkehr wird durch eine Ampelschaltung geregelt. Das Brückenbauwerk wird weiter engmaschig überwacht. Dies erfolgt zusätzlich zu den regelmäßigen gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen von Infrastruktureinrichtungen.