Zielgruppe:
- ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner der Dörfer des Dritten Umsiedlungsabschnittes, Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erkelenz sowie dort Berufstätige
- Investoren zur Umsetzung besonderer Vorhabenideen
- Sonstige
Liegenschaft: Anwesen im Vermarktungsbereich gemäß städtebaulichem Entwicklungskonzept
Zeitraum und Vorgehen:
Phasenweise, zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG abgestimmte Vermarktung zu marktgerechten Konditionen.
Phase 1 – Start am 28.11.2025:
- Vermarktung außerhalb der Fokusräume gemäß städtebaulichem Entwicklungskonzept
- unmittelbarer Weiterverkauf bewohnter Anwesen nach Räumung der ehemaligen Eigentümer oder aktueller Nutzer sowie benachbarte Häuser zur Gründung kleiner Nachbarschaften
- Erkelenzer Einwohnerinnen und Einwohner sowie dort Berufstätige haben bei sonst gleichen Konditionen zunächst Vorrang beim Zuschlag
Phase 2:
- Erarbeitung Vermarktungskonzept für Fokusräume und Dimensionierung weiterer Verkäufe
- Weitere Vermarktung gemäß Vermarktungskonzept
Bei mehreren Interessierten an ein und demselben Objekt erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erkelenz, in Erkelenz Berufstätige sowie Menschen, die bereits in den Dörfern des dritten Erkelenzer Umsiedlungsabschnitts gelebt haben, zunächst ein Vorrecht gegenüber Dritten bei sonst gleichen Konditionen. RWE unterstützt diesen besonderen Wunsch der Stadt Erkelenz und wird dies bei der Vermarktung berücksichtigen.
Die Grundstücksvergabe erfolgt in fünf Fallkonstellationen:
I. Wenn es einen einzigen Kaufinteressenten nach dem „Erkelenzer Modell“ und sonst keinen weiteren gibt, so erhält dieser den Kaufpreiszuschlag. Dies gilt auch bereits innerhalb der zwölfwöchigen Frist.
II. Wenn es nach der zwölfwöchigen Frist einen einzigen Kaufinteressenten gibt, der nicht unter das “Erkelenzer Modell“ fällt und es auch sonst keinen weiteren gibt, so erhält dieser den Kaufpreiszuschlag.
III. Wenn innerhalb der zwölfwöchigen Frist sowohl ein Interessent nach dem „Erkelenzer Modell“ als auch ein Interessent, der nicht darunterfällt, kaufen möchten, so erhält die Interessentin/der Interessent nach dem „Erkelenzer Modell“ den Zuschlag für den Ankauf der Immobilie.
IV. Gibt es mehrere Interessenten innerhalb der zwölfwöchigen Frist nach dem „Erkelenzer Modell“ so erhält die-/derjenige den Kaufzuschlag, die/der zeitlich als Erstes sein Kaufinteresse mit Finanzierungsbestätigung mitgeteilt hat.
V. Gibt es mehrere Interessenten nach der zwölfwöchigen Frist, die nicht unter das „Erkelenzer Modell“ fallen, so erhält die-/derjenige den Kaufzuschlag, die/der zeitlich als Erstes sein Kaufinteresse mit Finanzierungsbestätigung mitgeteilt hat.