Mit der politischen Verständigung vom 04. Oktober 2022 haben der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und RWE den Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier auf 2030 vorgezogen. Damit wird die benötige Kohlemenge aus dem Tagebau Garzweiler etwa halbiert und die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath im dritten Umsiedlungsabschnitt sowie weitere Höfe bleiben erhalten.

Jetzt liegt der Fokus auf der Revitalisierung dieser Dörfer. Wie zwischen dem Bund, dem Land NRW und RWE vereinbart, steuert die Stadt Erkelenz die zukünftige Entwicklung der fünf Dörfer sowie den Prozess der Revitalisierung federführend mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen. In diesem Verständnis hat sie als Grundlage für die weitere Entwicklung ein gesamtheitliches städtebauliches Entwicklungskonzept unter Einbindung ihrer Bürgerinnen und Bürger erarbeitet. Die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes unterstützt RWE durch die Übertragung von Liegenschaften nach einem transparenten Verfahren.

Damit erfüllt RWE auch ihre Zusage aus der politischen Verständigung zum Kohleausstieg 2030. 

Weitere Informationen zum Prozess der Revitalisierung der 5 Dörfer finden Sie auch auf den Seiten der Stadt Erkelenz oder der Seite der Perspektive Struktur Wandel.

Wie funktioniert die Vergabe der Immobilien an Dritte?

Nachdem zunächst ehemalige Umsiedlerinnen und Umsiedler und deren Kinder das Vorrecht hatten, ihre Anwesen zurückzuerwerben (sog. Vorkaufsoption entsprechend der Regelungen in der Leitentscheidung 2023), startet nun die Vermarktung an Dritte nach einem mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Erkelenz vereinbarten Liegenschaftsmodell.

Liegenschaftsmodell zur Revitalisierung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath im Stadtgebiet Erkelenz

  • Zielgruppe: Umsiedlerinnen und Umsiedler sowie deren Kinder 

    Liegenschaft: ehemalige eigene Anwesen (bzw. die der Eltern)

    Zeitraum: März 2024 bis Dezember 2025

    Vorgehen: Abwicklung gemäß Informationsblatt zur Ausübung einer zeitlich befristeten Vorkaufsoption für Umsiedlerinnen und Umsiedler des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Zielgruppe: Stadt Erkelenz

    Liegenschaft: technische, soziale sowie blau-grüne Infrastrukturen

    Zeitraum: ab 2026

    Vorgehen: Benennung, Begutachtung und Kauf

  • Zielgruppe: Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler

    Liegenschaft: Liegenschaften für Entwicklungsvorhaben

    Zeitraum: ab 2026

    Vorgehen: Benennung, Begutachtung und Kauf

  • Zielgruppe:

    • ehemalige (zwischen 2010-2025) Einwohnerinnen und Einwohner der Dörfer des Dritten Umsiedlungsabschnittes, Einwohnerinnen und Einwohner (Hauptwohnsitz) der Stadt Erkelenz sowie dort Berufstätige
    • Investoren zur Umsetzung besonderer Vorhabenideen
    • Sonstige

    Liegenschaft: Anwesen im Vermarktungsbereich gemäß städtebaulichem Entwicklungskonzept

    Zeitraum und Vorgehen:

    Phasenweise, zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG abgestimmte Vermarktung zu marktgerechten Konditionen.

    Phase 1 – Start am 28.11.2025:

    • Vermarktung außerhalb der Fokusräume gemäß städtebaulichem Entwicklungskonzept
    • unmittelbarer Weiterverkauf bewohnter Anwesen nach Räumung der ehemaligen Eigentümer oder aktueller Nutzer sowie benachbarte Häuser zur Gründung kleiner Nachbarschaften
    • Erkelenzer Einwohnerinnen und Einwohner sowie dort Berufstätige haben bei sonst gleichen Konditionen zunächst Vorrang beim Zuschlag

    Phase 2:

    • Erarbeitung Vermarktungskonzept für Fokusräume und Dimensionierung weiterer Verkäufe
    • Weitere Vermarktung gemäß Vermarktungskonzept

    Bei mehreren Interessierten an ein und demselben Objekt erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erkelenz, in Erkelenz Berufstätige sowie Menschen, die bereits in den Dörfern des dritten Erkelenzer Umsiedlungsabschnitts gelebt haben, zunächst ein Vorrecht gegenüber Dritten bei sonst gleichen Konditionen. RWE unterstützt diesen besonderen Wunsch der Stadt Erkelenz und wird dies bei der Vermarktung berücksichtigen.

    Die Grundstücksvergabe erfolgt in fünf Fallkonstellationen:

    I. Wenn es einen einzigen Kaufinteressenten nach dem „Erkelenzer Modell“ und sonst keinen weiteren gibt, so erhält dieser den Kaufpreiszuschlag. Dies gilt auch bereits innerhalb der zwölfwöchigen Frist.

    II. Wenn es nach der zwölfwöchigen Frist einen einzigen Kaufinteressenten gibt, der nicht unter das “Erkelenzer Modell“ fällt und es auch sonst keinen weiteren gibt, so erhält dieser den Kaufpreiszuschlag.

    III. Wenn innerhalb der zwölfwöchigen Frist sowohl ein Interessent nach dem „Erkelenzer Modell“ als auch ein Interessent, der nicht darunterfällt, kaufen möchten, so erhält die Interessentin/der Interessent nach dem „Erkelenzer Modell“ den Zuschlag für den Ankauf der Immobilie.

    IV. Gibt es mehrere Interessenten innerhalb der zwölfwöchigen Frist nach dem „Erkelenzer Modell“ so erhält die-/derjenige den Kaufzuschlag, die/der zeitlich als Erstes sein Kaufinteresse mit Finanzierungsbestätigung mitgeteilt hat.

    V. Gibt es mehrere Interessenten nach der zwölfwöchigen Frist, die nicht unter das „Erkelenzer Modell“ fallen, so erhält die-/derjenige den Kaufzuschlag, die/der zeitlich als Erstes sein Kaufinteresse mit Finanzierungsbestätigung mitgeteilt hat.

    • Zunächst besteht die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen. Kontaktieren Sie dazu den Dienstleister, der im Exposé der jeweiligen Immobilie angegeben ist.
    • Wer im Anschluss eine Immobilie kaufen möchte, hinterlegt den Kaufwunsch verbunden mit einer Finanzierungsbestätigung des Kreditinstituts für den Kaufpreis beim jeweiligen für den Verkauf der Immobilie verantwortlichen Dienstleister (s. Exposé). 
    • Der erste Interessierte mit Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts erhält den Kaufzuschlag, wenn die Vorgaben des „Erkelenzer Modells“ erfüllt sind. Auf Wunsch der Stadt Erkelenz werden Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger oder in Erkelenz Berufstätige oder Menschen, die bereits in den Dörfern des dritten Erkelenzer Umsiedlungsabschnitts gelebt haben, zeitlich begrenzt bei sonst gleichen Konditionen bevorzugt (Siehe dazu: „Was bedeutet Ankauf nach Erkelenzer Modell?“.).
    • Wenn Sie nach Prüfung der Vorgaben des Erkelenzer Modells den Kaufzuschlag erhalten, unterbreitet Ihnen RWE ein Kaufpreisangebot. Nach formaler Bestätigung der Annahme des Kaufpreisangebotes, erfolgt die Erarbeitung des notariellen Kaufvertrags. Sie erhalten den Kaufvertragsentwurf vom Notariat zugesendet und vereinbaren anschließend den Termin zur Beurkundung. Eine Maklergebühr wird nicht erhoben.
  • Es ist das Ziel der Stadt Erkelenz, des Landes Nordrhein-Westfalen und RWE, dass die fünf Dörfer zeitnah wiederbelebt werden. Die Käufer verpflichten sich daher die Häuser innerhalb einer angemessenen Frist in einen bewohnbaren Zustand zu bringen, wenn ein Einzug nicht direkt möglich ist. Je nach Zustand des Gebäudes können Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, wie z.B. die Wiederherstellung der Strom- und Wasserversorgung oder der Einbau einer neuen Heizung. Gesetzliche Vorgaben (z. B. Gebäudeenergiegesetz) sind dabei einzuhalten.

  • Je nach Baujahr und der Dauer des Leerstands variiert der Zustand der Gebäude. Es gibt Häuser, in die nach kleineren Renovierungsarbeiten eingezogen werden kann, es gibt aber auch Häuser die umfangreich saniert werden müssen.

  • Für zwei Bereiche in Keyenberg bestehen derzeit Bebauungspläne (Bebauungsplan Nr. I Nohrgasse, Rechtskraft vom 08.10.1977 und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. I Nohrgasse mit Rechtskraft vom 15.12.1979 sowie Bebauungsplan Nr. II „An der Sandkaul“, Rechtkraft vom 19.12.1998). Für Kuckum, in Keyenberg für die Bereiche außerhalb der o.g. Bebauungspläne, Unterwestrich und Berverath bestehen Innenbereichsatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB. Für Oberwestrich ist das Planungsrecht nach § 35 BauGB zu beurteilen.

    Im Mai 2025 wurden durch die Stadt Erkelenz Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne für die fünf Dörfer gefasst.

    Das Planungsrecht für einzelne Bereiche kann sich also noch ändern.

  • Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 14.05.2025 folgende Entscheidung getroffen: Die Umbenennung von Keyenberg, Kuckum und Berverath zu Alt-Keyenberg, Alt-Kuckum und Alt-Berverather folgt nach dem Ende der Umsiedlung, nämlich zum 01.07.2026. Die im Zuge der Umsiedlung entstandenen, neuen Dörfer am Umsiedlungsstandort erhalten dann die Namen Keyenberg, Kuckum, Berverath und Westrich.

    Auch bei den Straßennamen können zum 01.07.2026 noch Änderungen erfolgen. Ein lokaler Beteiligungsprozess hierzu wird bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein.

Die Stadt Erkelenz hat ein städtebaulichen Entwicklungskonzept beschlossen, welches Aussagen zur stadtplanerischen Neuausrichtung in Bezug auf die lokalen Nutzungen, den Freiraum, die Infrastruktur und den Umgang mit der Bausubstanz innerhalb der 5 Dörfer definiert. Hieran wird sich die Entwicklung der fünf Dörfer orientieren.

Eine Person platziert ein kleines Holzhäuschen auf einem Tisch neben einem Laptop, mit einem sanften, verschwommenen Hintergrund.
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