Noch in 2026 sollen 12 Gigawatt (GW) neue, steuerbare Kapazität ausgeschrieben werden

Bundesregierung und EU-Kommission einigen sich auf Eckpunkte der Kraftwerksstrategie

Luftaufnahme eines Kraftwerks mit Kühltürmen, verschiedenen Industriegebäuden sowie umgebendem Grün und Wasserflächen.

Die Bundesregierung hat sich mit der Europäischen Kommission auf Eckpunkte für die Kraftwerksstrategie (KWS) und die Weiterentwicklung des Strommarkts geeinigt. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit und das zukünftige Strommarktdesign. Wir als RWE hoffen, dass nun zügig das konkrete Gesetz vorgelegt und vom Bundestag verabschiedet wird.

RWE begrüßt die Entscheidung, denn sie stellt einen wichtigen Schritt für die zukünftige Versorgungssicherheit in Deutschland dar. Es ist eine erfreuliche Nachricht für die Wirtschaft und die gesamte Energiebranche – endlich gibt es Klarheit über den zukünftigen Rahmen für gesicherte Leistung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wird nun in den kommenden Wochen den konkreten Gesetzentwurf erarbeiten. Denn nur so kann der Gesetzgebungsprozess im Bundestag und Bundesrat starten und die ersten wasserstofffähigen Gaskraftwerke schnell nach den geplanten Ausschreibungen gebaut und in Betrieb genommen werden.

RWE ist bereit, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglichen. Dazu wurde die Genehmigungsplanung an mehreren Standorten bereits weit vorangetrieben.

Details der Ausschreibung

Konkret sehen die geeinten Eckpunkte vor, dass in einem ersten Schritt noch in diesem Jahr 12 Gigawatt (GW) neue, steuerbare Kapazität ausgeschrieben werden. Um den Bau der Kraftwerke, die ans Netz gehen sollen, können sich Unternehmen bewerben – wer mit der geringsten Förderung auskommt, erhält den Zuschlag. Von diesen zwölf Gigawatt sollen zehn in einer Ausschreibung einem sogenannten „Langlaufkriterium“ entsprechen, was vor allem auf Gaskraftwerke zutrifft. Sie müssen jederzeit mindestens zehn Stunden am Stück laufen können. Weitere zwei Gigawatt müssen diesem Kriterium nicht entsprechen, werden also technologieoffen ausgeschrieben. Hier können etwa auch Batteriespeicher zum Zuge kommen. Sämtliche Kraftwerke, die im Rahmen der KWS gebaut werden, müssen wasserstofffähig sein und spätestens bis 2045 klimaneutral sein.

Der Gesetzentwurf wird all diese Vereinbarungen konkretisieren. Anschließend erfolgt die abschließende Beihilfeprüfung und Genehmigung durch die EU-Kommission.

Strommarktdesign der Zukunft: Zentraler Kapazitätsmarkt

Parallel zur Kraftwerksstrategie hat die Bundesregierung mit der EU-Kommission auch eine Einigung zum zukünftigen Strommarktdesign erzielt, welche RWE ebenfalls begrüßt. Ab 2027 soll ein Kapazitätsmarkt eingeführt werden, der ab 2032 sicherstellt, dass jederzeit genügend steuerbare Kapazitäten im Stromsystem zur Verfügung stehen. Aus RWE-sicht eignet sich hierfür am besten ein sogenannter zentraler Kapazitätsmarkt. Dieser ist in anderen europäischen Staaten bereits erfolgreich erprobt und genehmigt. Ein zentraler Kapazitätsmarkt ist zudem für die Stromkunden am günstigsten und schafft die nötige Flexibilität: Stromproduzenten werden dafür vergütet, gesicherte Leistung bereitzuhalten – sei es durch Gaskraftwerke, Batteriespeicher oder andere innovative Lösungen. So können sie schnell einspringen, wenn Sonne und Wind einmal nicht ausreichen. 
Die Details zum Kapazitätsmarkt möchte die Bundesregierung ebenfalls demnächst weiter konkretisieren.