RWE AG

Kohleausstieg nach zwei Jahren gesetzlich geregelt

  • Regelungen schaffen Klarheit für das Unternehmen und seine Beschäftigten 
  • Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks in der Braunkohle schon in diesem Jahr
  • Zeitnahe Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrags und Regelungen für das Anpassungsgeld notwendig 

Essen, 3. Juli 2020

Rolf Martin Schmitz, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der RWE AG

„Das heute verabschiedete Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Kohleausstiegs. RWE trägt die Hauptlast bei den Regelungen zur Braunkohle. Wir werden schon in wenigen Monaten den ersten Kraftwerks-block stilllegen. Deshalb ist es notwendig, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zügig zu unter-zeichnen und die Richtlinie zum Anpassungsgeld für die betroffenen Beschäftigten zeitnah fertigzustellen, um Rechtssicherheit zu schaffen und den Stellenabbau sozialverträglich abfedern zu können.“

Rolf Martin Schmitz, Vorstandsvorsitzender der RWE AG

Der Bundestag hat heute das „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“ verabschiedet. Ebenfalls heute passierte das Gesetz auch den Bundesrat. Die im Gesetz getroffenen Regelungen, um die Nutzung der Braunkohle bis spätestens 2038 zu beenden, bedeuten harte Einschnitte für das Unternehmen. Sie schaffen jedoch für das Unternehmen und die Beschäftigten notwendige Planungssicherheit. Bereits in diesem Jahr wird RWE den ersten Kraftwerksblock mit einer Leistung von 300 Megawatt (MW) abschalten. In den nächsten beiden Jahren folgen weitere Kraftwerksblöcke mit einer Leistung von insgesamt 2.500 MW. Bis 2030 legt RWE zwei Drittel ihrer Braunkohlekapazität still und trägt damit den Löwenanteil der im Stilllegungspfad festgelegten Maßnahmen.

Die Stilllegungen haben auch erhebliche Konsequenzen für die Kohleförderung. Die Tagebaue Inden und Hambach werden früher beendet als geplant, der Hambacher Forst bleibt erhalten. Über 1,1 Milliarden Tonnen für den Abbau genehmigte Kohlevorräte – also mehr als die Hälfte – bleiben in der Erde. Absehbar steht dann nur noch der Tagebau Garzweiler zur Verfügung, um die verbleibenden Kraftwerke und Veredlungsbetriebe sicher mit Kohle versorgen zu können. Im Kohleausstiegsgesetz ist deshalb die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler zum Zwecke der Energieversorgungssicherheit in den Grenzen der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 inklusive des weit fortgeschrittenen 3. Umsiedlungsabschnitts festgestellt worden. Die Kohle unter den betroffenen Dörfern wird bereits ab 2024 benötigt. RWE hat der nordrhein-westfälischen Landesregierung bereits ein angepasstes Revierkonzept als Beitrag für die Erarbeitung einer neuen Leitentscheidung für das rheinische Revier vorgelegt. Das Unternehmen wird zudem ein besonderes Augenmerk auf die sozialen Belange der Betroffenen legen. Die Abfederung sozialer Härten hatte auch die gesellschaftlich breit verankerte Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB) empfohlen.

Für die erheblichen Belastungen, die RWE durch den Kohleausstieg zu tragen hat, erhält das Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 2,6 Mrd. Euro, die über die kommenden 15 Jahre ausgezahlt wird. Dieser Betrag liegt deutlich unterhalb des für RWE tatsächlich entstehenden Schadens von rund 3,5 Mrd. Euro.

In Folge der gesetzlichen Regelungen fallen bei RWE bis Ende 2022 über 3.000 Stellen im Bereich der Braunkohle weg; bis 2030 werden es insgesamt etwa 6.000 Stellen sein. Damit reduziert sich die Zahl der Gesamtbeschäftigten im Braunkohlesystem in nur zehn Jahren um über 60 Prozent. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass die Regelungen zum Anpassungsgeld (APG) und zum Ausgleich entstehender Rentennachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung zügig festgelegt werden. Hierfür hatten sich die Gewerkschaften vehement eingesetzt. Das Unternehmen selbst wird darüber hinaus ebenfalls seinen Beitrag leisten, um den Stellenabbau sozialverträglich abzufedern.

Auch für die Steinkohlekraftwerke schafft das Gesetz einen klaren Rahmen. RWE wird für ihre eigenen Steinkohlekraftwerke nun das konkrete Ausschreibungsdesign abwarten und dann die Handlungsoptionen prüfen.

Rolf Martin Schmitz unterstreicht: „Für die RWE Beschäftigten war das lange Verfahren eine enorme emotionale Belastung. Sie haben auch unter schwierigen Bedingungen ihren Beitrag 
für eine sichere Stromversorgung geleistet. Jetzt ist es an der Zeit, dass alle gesellschaftlichen Gruppen, die in der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung vertreten waren, die verantwortungsvolle Umsetzung des Kohleausstiegs unterstützen.“

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