Rückbauanlage Biblis: Verbliebener Kühlturm erfolgreich zu Boden gebracht
16.01.2026
Mehrere Bauern aus Pakistan haben am Landgericht Heidelberg Klage gegen RWE sowie gegen das Unternehmen Heidelberg Materials eingereicht. Das geht aus einer Pressemitteilung des „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) hervor – einer NGO, die diese Klage unterstützt.
Die Kläger machen Schadensersatz für die Auswirkungen von schweren Überschwemmungen in Pakistan im Sommer 2022 geltend.
Hintergrund ihrer Klage ist der Vorwurf, RWE habe als einer der größten deutschen Energieerzeuger durch CO2-Emissionen maßgeblich zum Klimawandel und damit zur Intensität und Häufigkeit solcher Extremwetterereignisse beigetragen.
Die rechtliche Einschätzung von RWE zu Klimaklagen wie dieser ist bekannt: Eine zivilrechtliche Haftung deutscher Unternehmen für weltweite Klimafolgeschäden schadet dem Industriestandort Deutschland massiv und stellt die Rechtssicherheit grundsätzlich in Frage. Kein deutsches Unternehmen, das sich an Recht und Gesetz hält, könnte sich mehr sicher sein, nicht doch für Schadensersatzforderungen aus aller Welt herangezogen zu werden.
Die Klage ist der erneute Versuch, klimapolitische Forderungen in deutsche Gerichtssäle zu verlagern. RWE hält den Ansatz der NGOs, gegen deutsche Unternehmen für Klimafolgeschäden irgendwo auf der Welt Ansprüche geltend zu machen, für rechtlich unzulässig. RWE hat ihre Anlagen jederzeit im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben.
Es wäre ein unauflöslicher Widerspruch, wenn der Staat CO2-Emissionen erlaubt, gesetzlich im Einzelnen regelt und im Einzelfall sogar fordert, aber gleichzeitig dafür rückwirkend eine zivilrechtliche Haftung zulassen würde.
Vergleichbare Klimaklagen – etwa gegen Volkswagen, Mercedes-Benz oder BMW – haben deutsche Gerichte jeweils in erster und zweiter Instanz abgewiesen, weil kein Unterlassungsanspruch gegen Einzel-Emittenten begründet werden kann, wenn sie geltende öffentlich-rechtliche Vorschriften einhalten.
Auch die Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE war im Mai 2025 vom OLG Hamm als unbegründet zurückgewiesen worden. Das Verfahren dauerte mehr als neun Jahre.
Die RWE-Strategie steht im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen. Das Unternehmen dekarbonisiert sein Geschäft im Einklang mit dem 1,5-Grad-Reduktionspfad – wissenschaftlich bestätigt durch die Science-Based-Target-Initiative. Seit 2018 hat RWE ihren CO2-Ausstoß mehr als halbiert. Als einziges deutsches Unternehmen steigt RWE bereits 2030 aus der Braunkohle aus. Bis 2040 wird das Unternehmen klimaneutral sein.