Geringfügige Leckage an einer Rohrleitung
11.12.2024
RWE Nuclear hat am 26. Mai 2021 von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), die zweite Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für die Stilllegung und den Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile von Block C erhalten. „Die jetzt erteilte Genehmigung ist ein wichtiger Meilenstein für den sicheren Rückbau an unserem Standort in Gundremmingen“, freut sich Nikolaus Valerius, Kernenergievorstand der RWE Power AG und technischer Geschäftsführer der RWE Nuclear GmbH. „Damit können wir nach der Abschaltung zum Jahresende nahtlos mit einer motivierten Kraftwerksmannschaft unserer Pflicht zum unverzüglichen Rückbau gemäß Atomgesetz weiter nachkommen“, betont Valerius.
Wesentliche Bestandteile dieser zweiten Genehmigung sind der Abbau von ausgewählten Systemen und Anlagenteilen des Blocks C, die für den sicheren Nachbetrieb der Blöcke B und C keine Bedeutung mehr haben und zum anderen keine sicherheitstechnischen Funktionen für den Betrieb des Kontrollbereiches und der Aktivitätsüberwachung erfüllen. Bereits seit dem 20. März 2019 liegt die Genehmigung für Stilllegung und Rückbau nicht mehr benötigter Anlagenteile von Block B vor. Der sichere und zügige Rückbau ist dort seither in vollem Gange.
Bis zum Jahresende wird Block C mit seiner verlässlichen und CO2-freien Stromerzeugung noch zur Versorgungssicherheit der Region Bayerisch Schwaben beitragen. „Anschließend schlagen wir am Standort Gundremmingen ein neues Kapitel auf: Wir werden vom Energieerzeuger zum Produzenten von Wertstoffen – denn der größte Teil der Abbaumassen kann nach entsprechender Aufbereitung wieder in den Wertstoffkreislauf zurückfließen. Bis Mitte/Ende der 2030er Jahre wollen wir die dann noch stehenden Gebäude aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen haben und danach den kompletten Rückbau abschließen“, fasst Dr. Heiko Ringel, Leiter der Anlage, zusammen.
Nikolaus Valerius, Kernenergievorstand der RWE Power: „Die jetzt erteilte Genehmigung ist ein wichtiger Meilenstein für den sicheren Rückbau an unserem Standort in Gundremmingen. Damit können wir nach der Abschaltung zum Jahresende nahtlos mit einer motivierten Kraftwerksmannschaft unserer Pflicht zum unverzüglichen Rückbau gemäß Atomgesetz weiter nachkommen.“
Alle Arbeiten unterliegen weiterhin der kontinuierlichen Überwachung durch die Aufsichtsbehörde, die die einzelnen Schritte des Abbaus, gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen, begleitet und beaufsichtigt. Bei allen Arbeiten haben Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz oberste Priorität. Auch wenn RWE in der aktuellen Situation rund um das Coronavirus das Angebot an Veranstaltungen deutlich anpassen musste, wird die gestartete Informations-Initiative „KW Gundremmingen transparent“ auch zukünftig, sobald wieder möglich, weiter fortgeführt.