RWE Power AG

RWE setzt planmäßige Rodungen am Tagebaurand fort

Essen, 18. November 2025

RWE Power setzt ihre planmäßigen Arbeiten zur Gestaltung des künftigen Hambacher Sees fort. Dafür werden auf einer Restfläche des ehemaligen Sündenwäldchens Bäume und Sträucher gerodet. Der abgesperrte Rodungsbereich umfasst rund ein Hektar und befindet sich auf dem Betriebsgelände der RWE Power im unmittelbaren Vorfeld des Tagebaus Hambach. Alle Genehmigungen liegen vor. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Überprüfungen und Maßnahmen haben stattgefunden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit der Rodungen im Frühjahr 2025 klar bestätigt.

Die bergbauliche Inanspruchnahme für die Gestaltung des künftigen Hambacher Sees ist Bestandteil der Leitentscheidung der Landesregierungen Nordrhein-Westfalen von 2021 und 2023. Im Jahr 2024 hat auch der Braunkohlenausschuss diese im Rahmen des Braunkohlenplan-Änderungsverfahrens beschlossen; die Genehmigung des geänderten Braunkohlenplans wurde im Januar 2025 bekanntgemacht. Damit ist diese Planung verbindliches Ziel der Landesplanung. Ein Gutachten im Auftrag der Bezirksregierung Köln hatte zuvor die Notwendigkeit und den Umfang der Inanspruchnahme zur Gewinnung von Bodenmaterial auf diesen Flächen bestätigt. Das hier gewonnene Material wird für den Aufbau von sicheren und stabilen Böschungen des geplanten Hambacher Sees benötigt.

Die Baumfällungen dienen nicht der Kohleförderung und betreffen nicht den Hambacher Forst. Rund um das betreffende Areal, das inmitten des genehmigten Tagebau-Abbaufeldes und auf Betriebsgelände der RWE Power liegt, kann es aufgrund der Fällarbeiten zu Verkehrsbeeinträchtigungen auf Nebenstraßen kommen. RWE Power bittet um Verständnis.

Appell zur Besonnenheit, Akzeptanz des Rechtsstaats und Gewaltfreiheit

Die Arbeiten auf der kleinen Restfläche konnten in der vergangenen Rodungsperiode nicht zum Abschluss gebracht werden, da Störer widerrechtlich Bäume besetzten und die eingesetzten Beschäftigten bedrohten. Dieser Zustand hält bis heute an, so dass die Arbeiten erst beginnen können, wenn die Störer den Bereich verlassen haben. Im unmittelbaren Tagebauvorfeld, das mit einem Erdwall und Schildern sichtbar als Betriebsgelände von RWE Power gekennzeichnet ist, gilt daher eine Allgemeinverfügung der Stadt Kerpen. In diesem Bereich ist der unberechtigte Aufenthalt rechtswidrig.

Angesichts von strafbaren Handlungen gegen RWE Power und ihre Beschäftigten in den vergangenen Monaten appelliert das Unternehmen erneut, das Recht zu akzeptieren, sich nicht an gesetzeswidrigen Aktionen zu beteiligen und in einem möglichen Protest besonnen zu bleiben. Gewalt ist vollkommen inakzeptabel.

Vorsorglich weist RWE Power zudem auf die Gefahren hin, die von allen betrieblichen Einrichtungen und Arbeitsabläufen ausgehen und die Ortsunkundige nicht einschätzen können. Aus diesem Grund ist betriebsfremden Personen das Betreten des Betriebsgeländes und der dortigen Einrichtungen generell verboten. Wer das Verbot missachtet, bringt sich leicht in erhebliche Gefahr und riskiert eine Strafanzeige.

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