Ingenieure arbeiten in einer großen Fabrikhalle, während eine Turbine über ihnen hängt, umgeben von Gerüsten und Sicherheitsmaßnahmen.
Rückbauanlage Gundremmingen | Rückbauvorhaben | RWE

Rückbauanlage Gundremmingen

Rückbauvorhaben

Entsprechend der im Sommer 2011 verabschiedeten 13. Atomgesetz-Novelle hat Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen am 31.12.2017 seine Berechtigung zum Leistungsbetrieb (Stromerzeugung) verloren, Block C am 31.12.2021.

Nach dem Ende der Stromerzeugung steht der Standort Gundremmingen vor einer neuen Aufgabe: dem Abbau der Anlage. Wie schon der Bau und Betrieb eines Kernkraftwerks ist auch dessen Abbau ein Vorhaben, das nach dem Atomgesetz behördlich geprüft, genehmigt und begleitet werden muss. Genehmigungsbehörde für den Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und den Abbau der Anlagen transparent zu gestalten. An dieser Stelle werden wir Sie kontinuierlich über die einzelnen Schritte informieren.

Bei Fragen stehen Ihnen die Rückbau-Experten der Rückbauanlage Gundremmingen gerne zur Verfügung.


Informationen zum Kühlturmabriss am 25. Oktober 2025

RWE kommt dem gesetzlichen Auftrag zum zügigen Rückbau des ehemaligen Kernkraftwerk Gundremmingen seit Januar 2018 in Block B und seit Januar 2022 in Block C nach. Der sichere Rückbau läuft planmäßig und ist bereits weit fortgeschritten.

Zur Sicherstellung des planmäßigen Anlagenrückbaus hat RWE bereits im letzten Jahr Planungen zum sicheren Abbruch der beiden Kühltürme aufgenommen. Die beiden Kühltürme sollen am Samstag, 25. Oktober, um 12 Uhr mittels Sprengabbruch niedergelegt werden. Als Sprengunternehmen setzt RWE auf das erfahrene Team der „Thüringer Sprenggesellschaft“, denn Sicherheit hat für RWE dabei höchste Priorität!

In Vorbereitung auf den Abbruch wurden 2024 bereits die Kühlturmeinbauten entfernt. Darüber hinaus wurde im August 2025 damit begonnen, die Markierungen vorzunehmen, an denen Vertikal- und Fallschlitze in die Kühltürme eingebracht werden müssen.

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zum Thema. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Landkreises.

Allgemeine Fragen

Fakten zu den Kühltürmen

Weitere Fragen zum Sprengabbruch

Jan Peter Cirkel

Pressesprecher

Deutschland | Konventionelle Erzeugung

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Öffentliche Antragsunterlagen

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89355 Gundremmingen

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