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Rückbauanlage Gundremmingen | Antragsunterlagen | RWE

Rückbauanlage Gundremmingen

Antragsunterlagen

Wie schon der Bau und Betrieb eines Kernkraftwerks ist auch dessen Abbau ein Vorhaben, das nach dem Atomgesetz behördlich geprüft, genehmigt und begleitet werden muss. Genehmigungsbehörde für den Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Antrags- und Genehmigungsunterlagen zum Rückbauvorhaben finden Sie hier in chronologischer Abfolge.

  • 13.12.2021

    Antrag auf Genehmigung eines Transportbereitstellungs- und Logistikgebäude Gundremmingen (TLG)

    Zur Sicherstellung des gesetzlich vorgegebenen unverzüglichen Anlagenabbaus ist die Errichtung eines Transportbereitstellungs- und Logistikgebäudes (TLG) notwendig.

    Das vom Bund geplante neue Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LOK) wird frühestens 2027 (Stand heute) seinen Betrieb aufnehmen und in den darauffolgenden Jahren die beim Abbau aller deutschen Kernkraftwerke anfallenden Abfälle sukzessive aufnehmen. Vor diesem Hintergrund sollen die anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle bis zur Abgabe an den Bund neben den aktuell noch verfügbaren Lagerkapazitäten auch in einem eigens hierfür auf dem Betriebsgelände neu zu errichtenden Transportbereitstellungs- und Logistikgebäude (TLG) aufbewahrt werden.

    Antrag auf Genehmigung eines Transportbereitstellungs- und Logistikgebäudes Gundremmingen (PDF)


    27.05.2021

    Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile von Block C

    Am 26. Mai 2021 hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), die Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für die Stilllegung und den Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile von Block C erteilt.

    Auf Grundlage der erteilten Genehmigung kann der Abbau nach dem Ende des Leistungsbetriebs von Block C (Ende 2021) beginnen. Die Stillsetzung und der Abbau werden dabei stetig durch die Aufsichtsbehörde und durch unabhängige Sachverständige überwacht und begleitet.

    Zweite Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (KRB II) (PDF)

  • 19.03.2019

    Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile von Block B

    Am 19. März 2019 hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), die Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für die Stilllegung und den Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile von Block B erteilt.

    Auf Grundlage der erteilten Genehmigung kann jetzt der Abbau in dem Ende 2017 abgeschalteten Block B beginnen. Die Stillsetzung und der Abbau werden dabei stetig durch die Aufsichtsbehörde und durch unabhängige Sachverständige überwacht und begleitet.

    Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile von Block B (PDF)

  • 24.10.2016

    Öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen

    Vom 24.10.2016 bis zum 23.12.2016 legt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Genehmigungsbehörde Unterlagen zum Abbau von Anlagenteilen aus, die zuvor von den Kraftwerksbetreibern erstellt und bei der Genehmigungsbehörde eingereicht wurden. Auch hier bieten wir Interessierten die Möglichkeit, sich über die Inhalte von Kurzbeschreibung, Sicherheitsbericht und Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu informieren:

    Kurzbeschreibung (PDF)

    Sicherheitsbericht (PDF)

    Umweltverträglichkeitsuntersuchung (PDF)

  • 22.10.2015

    Scoping-Termin auf Einladung der Genehmigungsbehörde

    Bei einer so umfangreichen Maßnahme wie dem Abbau eines Kernkraftwerkes ist es nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) vorgesehen, auch die Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens zu untersuchen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die federführende Behörde ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).

    Am 22. Oktober 2015 fand auf Einladung des Ministeriums der Scoping-Termin zum Antrag auf Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile statt. Das Ministerium hatte Träger öffentlicher Belange aus Verwaltung, Verbänden und lokalen Bürgerinitiativen zu diesem Termin eingeladen, um den erforderlichen Umfang der Umweltverträglichkeitsuntersuchung festlegen zu können. Der Termin war nicht öffentlich. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist für einen späteren Zeitpunkt im Genehmigungsverfahren vorgesehen.

    Im Auftrag des Kernkraftwerks Gundremmingen hatte das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach ein Scopingpapier erstellt, das den Teilnehmern des Termins im Vorfeld zugegangen ist.

    Scopingpapier Kling Consult (PDF)

    Anlagen zum Scopingpapier (PDF)

    Erläuterung Scoping (allgemein): Der Begriff "Scoping" basiert auf den englischen bzw. griechischen Bezeichnungen für "Schauen", "Betrachten" und "Beobachten". In einem Scoping-Termin wird festgelegt, welche Informationen die zuständige Genehmigungsbehörde benötigt, um die Umweltgesichtspunkte eines Projektes umfassend und sachgerecht bewerten zu können. Der Termin zeigt dem Antragsteller, welche Informationen die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die der atomrechtlichen Genehmigungsplanung beizufügen ist, enthalten muss und welche Unterlagen der Antragsteller hierfür vorzulegen hat.

  • 11.12.2014

    Antrag auf Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile in Block B

    RWE Power hat am 11. Dezember bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), einen Antrag zum Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile in Block B gestellt. Der Antrag bezieht sich auf Abbautätigkeiten, die in der Zeit nach dem Ende der Stromproduktion in Block B ab Ende 2017 durchgeführt werden sollen.

    Antrag auf Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile in Block B (PDF)

    Zu diesem Antrag, der das Genehmigungsverfahren einleitet, wird der Kraftwerksbetreiber voraussichtlich bis Ende 2015 eine Vielzahl weiterer Unterlagen entsprechend den Anforderungen der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Neben einer Beschreibung des gesamten geplanten Vorhabens werden diese umfangreichen Unterlagen eine detaillierte Erläuterung enthalten, wie der Abbau der nicht mehr benötigen Anlagenteile organisatorisch abgewickelt werden soll und mit welchen technischen Verfahren dies erfolgen wird. 

    Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist darüber hinaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Hierzu wird RWE Power die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt untersuchen und erläutern, wie mit anfallenden Reststoffen und Abfällen umgegangen wird. Zudem ist eine Beschreibung der Maßnahmen vorgesehen, mit denen den Anforderungen des Strahlenschutzes, des Brandschutzes und des Arbeitsschutzes Rechnung zu tragen ist, denn wie schon beim Betrieb des Kraftwerks kommt der Sicherheit für Mensch und Umwelt auch bei dessen Abbau oberste Priorität zu.

    Ein wichtiger Schritt ist die im Verfahren vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierzu wird das StMUV relevante Unterlagen öffentlich auslegen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einräumen, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen und mögliche Einwendungen werden in einem Erörterungstermin behandelt und fließen in die behördliche Entscheidung über den Antrag ein.