Ein Kran hebt einen blauen zylindrischen Gegenstand in der Nähe von Bahngleisen und Industriegebäuden unter blauem Himmel.
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Rückbau kerntechnischer Anlagen

FAQs

  • Unter dem Begriff „Freigabe“ versteht man in der Kerntechnik nach dem messtechnischen Nachweis (Freimessen), dass bestimmte, u.a. beim Rückbau einer kerntechnischen Anlage anfallende Rückstände wie Bauschutt, Metallteile etc. so geringe radioaktive Aktivität aufweisen, den formalen Akt, dass eine atom- oder strahlenschutzrechtliche Überwachung nicht mehr erforderlich ist.

    Lediglich ein kleiner Teil des gesamten Materials in einer kerntechnischen Anlage kommt während des Betriebs mit Radioaktivität in Berührung. Davon kann wiederum der größte Teil durch Dekontaminationsmaßnahmen von anhaftenden Radionukliden befreit werden. Beim Rückbau eines Kernkraftwerks können am Ende etwa 90 % der Gesamtmasse uneingeschränkt freigegeben werden. Für diese Abfälle gilt, was auch für Abfälle aus Privathaushalten gilt: Was immer recycelt werden kann, wird recycelt, der Rest wird ganz normal entsorgt.

  • Die Dekontamination dient mehreren Zwecken: Zum einen der Reduzierung der Strahlenbelastung des Personals beim Rückbau, zum anderen der möglichst weitgehenden Verwertung von Anlagenteilen und schließlich der Reduktion des Volumens an radioaktiven Stoffen, die endgelagert werden müssen. Für die Beseitigung oberflächlicher Kontamination stehen mechanische Verfahren (z. B. Bürsten, Sandstrahlen, Hochdruckreinigen mit Wasser oder Dampf) und chemische Verfahren (mittels Säuren, Schäumen oder Gelen) zur Verfügung. Bei tiefer eingedrungener Kontamination, z. B. bei Wandflächen von Räumen, werden verschiedene mechanische Verfahren zum Oberflächenabtrag eingesetzt.

  • Von „Kontamination“ spricht man, wenn sich Radioaktivität auf der Oberfläche abgelagert hat. Diese oberflächliche Verschmutzung lässt sich durch Reinigung (Dekontamination) entfernen.

    Bei der „Aktivierung“ dringen Radionuklide in das Material ein und verändert dessen Struktur im Inneren. Eine Reinigung ist nicht möglich. Es handelt sich um radioaktiven Abfall. Der weitaus größere Teil des beim Rückbau einer Anlage anfallenden Material ist kontaminiert und kann gereinigt werden. Aktiviert sind nur wenige Komponenten wie etwa der Reaktordruckbehälter. Beim Biologischen Schild, einer Betonummantelung des Reaktordruckbehälters, werden beispielsweise gezielt aktivierte Teile von nicht aktivierten Teilen zur Abfallreduzierung getrennt.

  • Der Rückbau eines Kernkraftwerks ist generell deutlich aufwändiger und länger als der Rückbau herkömmlicher industrieller Anlagen. Man rechnet im Schnitt mit 10-15 Jahre pro Block. Der Umgang mit zum Teil radioaktiv kontaminierten und aktivierten Materialien und Anlagenteilen erfordert eine gründliche Planung, spezielles Gerät und ausgebildetes Personal. Es sind strenge gesetzliche Auflagen einzuhalten. Die Arbeiten werden durch Aufsichtsbehörden und Gutachter kontinuierlich begleitet und überwacht. RWE hat das Ziel bis Mitte der 30er Jahre alle seine Anlagen bis zur Entlassung aus dem Geltungsbereich des AtG zurückgebaut zu haben.

  • Durchschnittlich fallen aus dem Kontrollbereich beim Rückbau eines Kernkraftwerks je nach Reaktortyp zwischen 160.000 bis 250.000 Tonnen unterschiedlicher Materialen an. Dabei gilt grundsätzlich: etwa 90 Prozent dieser Materialien können wieder verwendet oder konventionell entsorgt werden. Die Menge radioaktiven Abfalls liegt bei einem Druckwasserreaktor der 1.200 MW-Klasse bei circa 4.000 Tonnen – wobei für den Abbau nach der Entsorgung der Brennelemente nur noch zwischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen zu unterscheiden ist.

  • Deutschlandweit wie auch bei RWE selbst gibt es hinreichend Erfahrung beim Rückbau von kerntechnischen Anlagen. Ein Großteil der Aufgaben wird von Fachleuten bearbeitet, die auch bei Bau und Betrieb von Anlagen tätig sind.

  • Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter stehen bei RWE an erster Stelle. Alle Arbeiten werden so organisiert und ausgeführt, dass die Strahlenbelastung für das vor Ort tätige Personal möglichst gering ist. Sind die Brennelemente aus dem Reaktorbereich abtransportiert, sinkt das radioaktive Niveau um fast 99 Prozent ab. Personal, Arbeitsgeräte und Umgebung werden regelmäßig zur Gewährleistung des Strahlenschutzes untersucht.

    Der Rückbau von Kernkraftwerken wird von erfahrenden Personal durchgeführt. Dabei kommen bei Bedarf speziell für diesen Zweck entwickelte Geräte, z. B. Roboter, zum Einsatz. Auch das Abbruchmaterial sowie alle demontierten Anlagenteile werden vor dem Abtransport auf radioaktive Strahlung geprüft.

    Je weiter der Rückbau fortschreitet desto mehr entwickelt sich die Anlage zu einer Baustelle. Deswegen legt RWE in all seinen Anlagen größten Wert auf die Einhaltung der strengen Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • In den vergangenen Jahrzehnten wurden in Deutschland bereits mehrere Kernkraftwerke und Versuchsanlagen erfolgreich zurückgebaut. Bundesweit befinden sich aktuell eine Reihe von Anlagen im Rückbau. RWE verfügt über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich, etwa aus dem abgeschlossenen Rückbau des Versuchskernkraftwerks Kahl in den 1990er Jahren. Derzeit baut RWE Power die Kernkraftwerke in Mülheim-Kärlich, Biblis, Lingen und die Blöcke A und BB des Kernkraftwerks Gundremmingen zurück. Bereits heute wird, in Anlehnung an Methoden aus der industriellen Fertigung, in einem gesamtheitlichen Rückbauprozess mit einer darauf abgestimmten Technik gearbeitet.

  • Nach den bisherigen Erfahrungen schwanken die Kosten für den Nachbetrieb und Rückbau eines Kernkraftwerks je nach Größe, Alter und Betriebsstunden der Anlagen zwischen 500 Millionen und 1 Milliarde Euro.

  • Die Betreiber der Kernkraftwerke tragen diese Kosten für den Rückbau vollständig. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Rückstellungen in ausreichender Höhe für den Rückbau zu bilden. Das macht RWE und weist dies auch im Geschäftsbericht aus. Sie werden jährlich anhand laufender Verträge, Gutachten und Aussagen interner und externer Experten aktualisiert und von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft.

    Entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung berichtet RWE jährlich transparent über seine kerntechnischen Rückstellungen u.a. an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aufgrund des Transparenzgesetzes.