Mit einer Verpachtung an RWE für Photovoltaik und Windparks an Land sichern Sie sich garantierte jährliche Einnahmen – ohne eigene Investitionen. Sie leisten einen wichtigen, aktiven Beitrag zur Energiewende in Deutschland und haben mit RWE einen erfahrenen, zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.
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Für Windenergie an Land eignen sich offene Flächen wie landwirtschaftliche Nutzflächen (z.B. Acker- und Weideland), unbebaute Grundstücke, Hügel oder Waldgebiete. Entscheidend sind die Windverhältnisse („Windhöffigkeit“) und der Abstand zu angrenzendem Wohnraum. Die Größe der geeigneten Fläche bestimmt die Anzahl der zu bauenden Windenergieanlagen.
Für Photovoltaik kommen eine ganze Reihe von Flächen in Frage. RWE prüft Ackerland und landwirtschaftliche Flächen im benachteiligten Gebiet, Seitenstreifen an Straße und Schiene, ehemalige Militär- und Industriegebiete, Konversionsflächen, Abrissareale, Parkplätze, Deponien – aber auch Tagebau- und Baggerseen.
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Ja, in vielen Fällen kann die Landwirtschaft parallel zum Windprojekt betrieben werden. Wie die Symbiose von Landwirtschaft und erneuerbarer Energieproduktion umgesetzt werden kann, wird projektspezifisch entschieden.
Windenergieanlagen beanspruchen nur einen geringen Teil der Gesamtfläche. Für Ackerbau oder Weidewirtschaft bleibt die Fläche landwirtschaftlich nutzbar.
Bei der Flächennutzung für Solarenergie hängt die Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung von der konkreten Ausgestaltung des Solarparks ab.
RWE prüft im Rahmen eines Pilotprojekts das Potenzial und die verschiedenen Möglichkeiten von Agri-PV. Hier kann die Fläche zwar weiterhin zur Bewirtschaftung genutzt werden. Ob eine solche Anlage sinnvoll ist, hängt stark von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab und wird im Zuge der Flächenprüfung individuell bewertet – insbesondere, ob eine Agri-PV-Anlage oder eine Freiflächenanlage die bessere Lösung darstellt.
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Der Prozess ist einfach:
- Sie füllen unser Kontaktformular aus und senden RWE die erforderlichen Informationen. Selbstverständlich nutzen wir Ihre Daten ausschließlich zur Flächenprüfung und gibt diese nicht an Dritte weiter.
- RWE prüft das Potenzial und die Eignung Ihrer Fläche anhand klarer Kriterien (u.a. Windpotenzial, Förderfähigkeit, Netzanschluss, Abstand zur Wohnbebauung).
- Sie erhalten eine persönliche Kontaktperson, die mit Ihnen den Nutzungsvertrag verhandelt. Ist Ihre Fläche geeignet, erhalten Sie von uns ein vorläufiges Angebot mit den Eckpunkten eines möglichen Flächennutzungsvertrags.
- Nach Vertragsunterzeichnung startet Ihre Partnerschaft mit RWE und die Projektentwicklung, inkl. Umwelt- und Artenschutzgutachten sowie die kommunale und regionale Planung.
- Sobald alle relevanten Gutachten und Genehmigungen vorliegen, folgen Bau und Inbetriebnahme des Wind- oder Solarprojekts.
- Mit Inbetriebnahme erhalten Sie regelmäßige, stabile Einnahmen.
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Pachtverträge sind in der Regel langfristig angelegt, meist zwischen 20 und 30 Jahre.
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Nach der Vertragsunterzeichnung übernimmt RWE die Projektentwicklung, Genehmigungen, Bau und Betrieb des Wind- oder Solarprojekts. Sie bleiben Eigentümer:in ihrer Fläche und profitieren von den vereinbarten Einnahmen. Sie werden über für Sie relevante Schritte und Meilensteine in der Projektentwicklung informiert. Sie haben direkten Kontakt zu dem Team der Projektentwicklung.
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Ja. Unsere Mitarbeiter:innen aus unseren Regionalbüros betreuen und informieren Sie während der gesamten Projektlaufzeit individuell und persönlich. Sie berücksichtigen regionale Gegebenheiten und Ihre Vorstellungen. So sorgen wir dafür, dass Ihre Flächen optimal genutzt werden und Sie Einnahmen erzielen – ganz nach Ihren Wünschen.
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RWE strebt eine Entwicklungszeit von rund 3 Jahren an – durch optimierte interne Prozesse sowie beschleunigte gesetzliche Genehmigungsverfahren.
Der Bau von Windenergieanlagen an Land benötigt je nach Größe des Projekts zwischen 12 und 18 Monaten.
So entsteht ein Windpark
So entsteht ein Solarpark
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Nein. Alle Investitionen für Planung, Entwicklung, Bau und Betrieb übernimmt RWE. Für Landeigentümer:innen entstehen in der Regel keine Kosten.
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Sie erhalten ein garantiertes jährliches Mindestnutzungsentgelt und zusätzlich eine prozentuale Beteiligung an den Erlösen aus der Stromeinspeisung. Einnahmen aus der Flächenverpachtung sind einerseits eine kurzfristige, passive Einnahmequelle und andererseits eine stabile, risikofreie Rendite über mehrere Jahrzehnte. So profitieren Sie dauerhaft und planbar.
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Mit Verpachtung Ihrer Fläche an RWE übertragen Sie die Nutzungsrechte der Fläche an uns. Daraus ergeben sich für Sie folgende Rechte und Pflichten:
Rechte
- Sie haben Anspruch auf die vertraglich geregelten Pachtzahlungen über die gesamte Laufzeit des Vertrags.
- Sie haben das Recht, während der gesamten Projektentwicklung von uns transparent über den aktuellen Stand informiert zu werden.
- Sie haben das Recht, dass wir nach Ende der Nutzung Ihrer Fläche die Energieanlage auf Ihrem Grundstück zurückbauen.
- Sie haben das Recht auf Schutz Ihrer Eigentumswerte: Die Fläche bleibt während der gesamten Zeit Ihr Eigentum, Sie verpachten an RWE lediglich das Nutzungsrecht.
Pflichten
- Sie dulden, dass wir Zugang zu Ihrer Fläche für den Bau, Betrieb und die Wartung der Anlage benötigen.
- Beide Seiten halten die im Pachtvertrag vereinbarten Bedingungen ein (z.B. keine Nutzung der Fläche, die den Betrieb der Anlage beeinträchtigen könnte).
- Wir arbeiten gemeinsam am Genehmigungsverfahren: Wir planen, erstellen Gutachten – Sie stellen notwendige Unterlagen zur Fläche bereit und erteilen Ihre Zustimmung zum Projekt.
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Wir legen Wert auf Transparenz, Bürgerbeteiligung und lokale Wertschöpfung. Aus diesem Grund binden wir alle Beteiligten frühzeitig ein und bieten verschiedene Beteiligungsformate für alle Projektpartner:innen.
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Betreiber Erneuerbarer Energien sind gesetzlich verpflichtet, die Anlagen nach ihrer Nutzung vollständig zurückzubauen. Hierfür wird eine Rücklage in Form einer Bürgschaft hinterlegt.
Moderne Solarparks sind nach ihrer Laufzeit von ca. 25 Jahren vollständig rückbaufähig, dadurch ist der ökologische Fußabdruck minimal.
Nach 25 bis 30 Jahren haben Windenergieanlagen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Grundsätzlich ist nahezu die gesamte Windkraftanlage recycelbar – mit Ausnahme der Rotorblätter. Diese müssen zerkleinert und fachgerecht entsorgt werden. Der vollständig aus Stahl bestehende Turm lässt sich hingegen besonders leicht abbauen und recyceln.
Das Erneuerbaren-Team von RWE in Ihrer Region
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