Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen von Auftragnehmern während ihrer von RWE beauftragten Tätigkeit in RWE-Betriebsstätten, an/in RWE-Anlagen oder auf RWE-Bau- oder Montagestellen.
Jeder Unfall, der zu einer Arbeitseinstellung von mindestens einer Arbeitsschicht/einem Arbeitstag bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Auftragnehmers oder eines von ihm beauftragten Subunternehmers führt ist zu melden. Unfälle von AÜG-Kräften (Mitarbeiter nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Leiharbeitnehmer) sind ebenfalls zu melden.
Der von RWE beauftragte Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Regelung verantwortlich.