Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern erbringt. Pensionsfonds wurden in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung) eingeführt. Der Pensionsfonds unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Was ist ein Pensionsfonds?
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Hat der Pensionsfonds Auswirkung auf die Höhe meiner Betriebsrente?
Nein, die Zusage Ihres ehemaligen Arbeitgebers hinsichtlich der Höhe der Betriebsrente bleibt unverändert.
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Wieso muss ich meine Betriebsrente versteuern, wenn sie über einen Pensionsfonds ausgezahlt wird?
Ihre Betriebsrente ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Einrichtungen wie der Pensionsfonds sind jedoch kraft Gesetzes nicht berechtigt, Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer von den monatlichen Rentenzahlungen einzubehalten. Daher erhalten Sie Ihre Betriebsrente brutto, das heißt inklusive Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer. In der Regel sind seit dem Steuerjahr 2005 alle Betriebsrentner verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Dieses ermittelt die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuern auf Grundlage der von Ihnen angegebenen und nachgewiesenen Einkünfte. Noch ein Tipp: Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern sind angehalten, Ihnen bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärungsvordrucke behilflich zu sein.
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Gibt es zum Nachweis der Einkünfte beim Finanzamt Unterstützung vom Pensionsfonds?
Ja, um Sie zu unterstützen, stellt Ihnen der RWE Pensionsfonds unaufgefordert jährlich eine Bescheinigung - sofern sie Veränderungen gegenüber dem Vorjahr enthält - zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt zur Verfügung.
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Ich brauche laut Finanzamt keine Steuererklärung abgeben. Gilt das auch für meine Betriebsrente vom RWE Pensionsfonds?
Ja, wenn das Finanzamt Sie von der Steuererklärungspflicht freigestellt hat, gilt das auch für die Betriebsrente, die Sie vom Pensionsfonds erhalten.
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Kann ich mich weiter darauf verlassen, dass meine Betriebsrente sicher ist?
Ja. Der Pensionsfonds arbeitet nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heißt: Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat die aktuellen Pensionsverpflichtungen bei Übertragung auf die RWE Pensionsfonds AG mit entsprechendem Vermögen unterlegt. Daneben haftet der ehemalige Arbeitgeber weiter für die Erfüllung der übertragenen Betriebsrentenansprüche. Die Betriebsrenten bleiben darüber hinaus weiterhin durch die gesetzliche Insolvenzsicherung über den Pensions‐Sicherungs‐Verein a.G. (PSVaG) abgesichert. Der Pensionsfonds unterliegt zudem der staatlichen Aufsicht durch die BaFin.
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Warum lagern Unternehmen ihre Betriebsrenten in einen Pensionsfonds aus?
Mit der Auslagerung ordnet der ehemalige Arbeitgeber den Pensionsverpflichtungen die Finanzmittel eindeutig zu. Hinzu kommt für die Pensionsempfänger ein ergänzender Insolvenzschutz, der über die gesetzliche Insolvenzsicherung hinausgeht.
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Wird meine Betriebsrente auch in einem Pensionsfonds regelmäßig angepasst?
Ja, die Betriebsrenten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bzw. der vertraglichen Regelungen regelmäßig angepasst.
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Wer zahlt meine betriebliche Altersversorgung aus?
Ihr Rechtsanspruch auf Zahlung Ihrer Betriebsrente richtet sich gegen die RWE Pensionsfonds AG. Die Auszahlung erfolgt über die RWE AG als Funktionsausgliederungspartner der RWE Pensionsfonds AG. Als Ansprechpartner steht Ihnen die Decadia GmbH zur Verfügung.
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Was sind die Vorteile eines Pensionsfonds für die Pensionäre?
Für Sie als Pensionär ergibt sich aus der Kapitaldeckung eine ergänzende Insolvenzsicherung. Außerdem ergibt sich ein Sicherheitsgewinn durch die Beaufsichtigung des Pensionsfonds durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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Wurden auch ehemalige Vorstandsmitglieder in den Pensionsfonds überführt?
Ja.
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Kann der ehemalige Arbeitgeber die Einführung eines Pensionsfonds wieder rückgängig machen?
Nein, die Einführung des Pensionsfonds kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Grund: Das eingebrachte Kapital ist zweckgebunden und darf nur zur Deckung der zugeordneten Pensionsverpflichtungen verwendet werden.
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Sind die Leistungen des Pensionsfonds insolvenzgeschützt?
Ja, die Leistungen des Pensionsfonds sind insolvenzgeschützt (gesetzliche Regelungen zum Sicherungsvermögen). Zudem haftet neben der RWE Pensionsfonds AG auch Ihr ehemaliger Arbeitgeber für die Erfüllung der Versorgungszusage. Darüber hinaus besteht im Sicherungsfall des ehemaligen Arbeitgebers die Absicherung der Pensionsverpflichtungen durch den PSVaG im gesetzlich festgelegten Umfang fort. Insofern führt die Einrichtung des Pensionsfonds sogar zu einem verbesserten Insolvenzschutz.
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Unterliegt der Pensionsfonds einer staatlichen Kontrolle?
Ja, der Pensionsfonds unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die BaFin.
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Was passiert bei einer Insolvenz oder Übernahme der RWE AG? Oder des (ehemaligen) Arbeitgebers?
Auch in diesen Fällen gilt: Das in den Pensionsfonds eingebrachte Kapital ist zweckgebunden und darf nur zur Deckung der Pensionsverpflichtungen verwendet werden. Für andere Zwecke können die Mittel nicht herangezogen werden. Daran würde auch eine Übernahme des ehemaligen Arbeitgebers nichts ändern. Im Insolvenzfall Ihres ehemaligen Arbeitgebers steht der Pensionsfonds mit seinem Vermögen oder der Pensions‐Sicherungs‐Verein für die Erfüllung der Pensionsverpflichtungen ein.
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Wer haftet für Unterdeckungen?
Ihr ehemaliger Arbeitgeber steht für Unterdeckungen des Pensionsfonds ein – das ist gesetzlich garantiert.
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Haftet der Arbeitgeber für den Fall, dass der Pensionsfonds nicht mehr in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen?
Ja, der ehemalige Arbeitgeber haftet in jedem Fall für die Erfüllung der Pensionszusagen – das ist gesetzlich garantiert.
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Die Pensionsverpflichtungen auszulagern macht nur dann Sinn, wenn extern entweder höhere Renditen oder geringere Vermögensschwankungen erwartet werden können. Traf eines der beiden Argumente auf die erfolgten Auslagerungen zu?
Beide Argumente standen nicht im Vordergrund. Das primäre Ziel lautete: mehr Transparenz für Kapitalmarktteilnehmer hinsichtlich der sachlichen Zuordnung der freien Finanzmittel.
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Profitieren Pensionäre von möglichen Überschüssen, die der Pensionsfonds erwirtschaftet?
Nein. Die Höhe der Betriebsrenten ergibt sich aus der zugrunde liegenden Versorgungszusage und ist nicht vom Anlageerfolg oder ‐misserfolg abhängig. Gleiches gilt auch für die Anpassungen der Renten, die weiterhin – wie bisher – im Rahmen der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Regelungen vorgenommen werden.