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Nach unserer jüngsten Erhebung waren Ende 2021 schätzungsweise 87 % der insgesamt 676,2 Mio. RWE-Aktien im Eigentum institutioneller Investoren, während 13 % auf Privatpersonen (inkl. Belegschaftsaktionäre) entfielen. Institutionelle Anleger aus Deutschland vereinigten 23 % unseres Aktienkapitals auf sich. In anderen Ländern Kontinentaleuropas kam diese Anlegergruppe auf 16 %, in Großbritannien / Irland auf 14 % und in Nordamerika auf 26 %. Größter Einzelaktionär der RWE AG war Ende 2021 mit 7 % der amerikanische Vermögensverwalter BlackRock.
Der Anteil unserer Aktien in Streubesitz (Free Float), den die Deutsche Börse bei der Gewichtung in ihren Indizes zugrunde legt, betrug zuletzt 100 %. Üblicherweise werden Beteiligungen von mindestens 5 % des auf eine Aktiengattung entfallenden Grundkapitals nicht in den Free Float einbezogen. Für Vermögensverwalter wie BlackRock gilt jedoch eine höhere Schwelle von 25 %.
Informationen zur Ermittlung des Free Float finden Sie im Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse (nur in englischer Sprache) (Stand: Juni 2022).
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) verändert.