
Nach unserer jüngsten Erhebung zur Aktionärsstruktur von RWE, die im Oktober 2025 stattfand, befanden sich schätzungsweise 85 % der ausstehenden RWE-Aktien im Eigentum institutioneller Anleger, während 15 % auf Privatpersonen (inkl. Belegschaftsaktionäre) entfielen. Institutionelle Investoren aus Nordamerika vereinigten 27 % unseres Aktienkapitals auf sich. In Deutschland kam diese Anlegergruppe auf 23 %, im Nahen Osten auf 12 %, in Großbritannien und Irland auf insgesamt 11 % und in Kontinentaleuropa ohne Deutschland auf 8 %. Unser größter Einzelaktionär war mit einem Anteil von 9,3 % die Qatar Holding, gefolgt vom amerikanischen Vermögensverwalter BlackRock mit 5,9 %.

Informationen zur Ermittlung des Free Float finden Sie im Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse (nur in englischer Sprache) (Stand: Januar 2024).
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) verändert.