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Nach unserer jüngsten Erhebung waren Ende vergangenen Jahres schätzungsweise 87 % der insgesamt 676,2 Mio. RWE-Aktien im Eigentum institutioneller Investoren, während 13 % auf Privatpersonen (inkl. Belegschaftsaktionäre) entfielen. Die neuen Aktien aus der Wandlung der im Oktober 2022 an Qatar Holding LLC begebenen Pflichtwandelanleihe waren in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt. Institutionelle Anleger aus Deutschland vereinigten zum Zeitpunkt der Erhebung 20 % unseres Aktienkapitals auf sich. In anderen Ländern Kontinentaleuropas kam diese Anlegergruppe auf 13 %, in Großbritannien / Irland auf 14 %, in Nordamerika auf 25 % und in Asien/ Australien auf 10 %. Unser größter Einzelaktionär war Ende 2022 mit einem Anteil von 6,47 % der amerikanische Vermögensverwalter BlackRock. Durch den Tausch der Pflichtwandelanleihe im März 2023 hat Qatar Holding LLC einen Anteil von 9,1 % am erhöhten Aktienkapital von RWE erhalten.
Informationen zur Ermittlung des Free Float finden Sie im Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse (nur in englischer Sprache) (Stand: Juni 2022).
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) verändert.