Geringfügige Leckage an einer Rohrleitung
11.12.2024
Im Kernkraftwerk Emsland (KKE) kam es am 12. Februar im Rahmen einer turnusmäßigen Prüfung zu einer Auffälligkeit an einer Lüftungsklappe im Notspeisegebäude. Die Klappe konnte im Zuge der Prüfung nicht wie vorgesehen elektrisch geschlossen werden. Ursache dafür war eine defekte elektrische Baugruppe. Diese wurde umgehend gegen ein Ersatzteil getauscht. Anschließend wurde die Prüfung der Lüftungsklappe ohne Mängel abgeschlossen.
Das Ereignis ist dem niedersächsischen Umweltministerium als Aufsichtsbehörde fristgerecht gemeldet worden. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage lag zu keiner Zeit vor.
Das Vorkommnis wurde gemäß den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (Normal) eingestuft und dem niedersächsischen Umweltministerium als Aufsichtsbehörde fristgerecht gemeldet. Nach der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.