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RWE Power AG

Tagebau Hambach: Hambacher Forst wird nicht in Insellage geplant – Morschenich soll bergbaulich nicht in Anspruch genommen werden

Essen/Köln, 20. Januar 2020

Der Hambacher Forst bleibt stehen und der Tagebau Hambach wird früher beendet. Das ist eine Folge der Stilllegung einer Reihe von Kraftwerksblöcken im rheinischen Revier, so wie sie in der Bund-/Länder-Vereinbarung zum Kohleausstieg vom 16. Januar 2020 festgelegt worden ist. Damit muss die Planung für die weitere Entwicklung des Tagebaus Hambach komplett überarbeitet werden. Die Überlegungen von RWE sehen für den Hambacher Forst keine Insellage vor. Eine im Internet kursierende Karte zur Umplanung des Tagebaus Hambach stammt nicht von RWE. Sie stimmt nicht mit den laufenden Überlegungen und Planungen des Unternehmens überein.

RWE erstellt derzeit eine grundlegend neue Tagebauplanung, um diesen Anforderungen inklusive einer geänderten fachgerechten Rekultivierung zu entsprechen. Dabei gilt es vor allem die heutigen Arbeitsböschungen im Tagebau dauerhaft standsicher herzustellen. Auch der Übergang von der Sophienhöhe bis zum künftigen Tagebausee ist zu gestalten. Hierfür werden erhebliche Abraummassen und Rekultivierungsmaterial benötigt, die ganz überwiegend im Tagebau Hambach unter weiterer Inanspruchnahme des Vorfelds zu gewinnen sind. Um dies zu bewerkstelligen, ist die Abraumgewinnung außerhalb des Hambacher Forsts fortzusetzen. Dies betrifft aufgrund der Art und Beschaffenheit der geologischen Schichten sowie der räumlichen Verhältnisse in erster Linie den Bereich östlich des Hambacher Forsts. Auch westlich des Hambacher Forstes wird die erste Sohle weitergeführt werden, um genügend Abraummassen für die Wiedernutzbarmachung zur Verfügung zu haben. Ein wesentlicher Aspekt für die derzeitige Planung ist es, eine Insellage des Hambacher Forsts zu vermeiden. Ferner gehen die aktuellen Planungen des Unternehmens davon aus, dass die Ortslage Morschenich (alt) nicht bergbaulich in Anspruch genommen werden muss. Eine abschließende Entscheidung hierüber wird im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren erfolgen.

Im Prozess für die Erneuerung der Leitentscheidung 2016 fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Planung, die die Belange von Bürgern, Kommunen und Region berücksichtigt. Dies sind neben bergtechnischen Gesichtspunkten zur Gewährleistung der Standsicherheit und einer ordnungsgemäßen Wiedernutzbarmachung weitere Maßgaben für die Planungen von RWE Power, die der Landesregierung bereits Anfang Februar vorgelegt werden sollen.

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