Im europäischen Wechselstromnetzen wird immer eine Frequenz von 50 Hz angestrebt. Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind dafür zuständig diese Frequenz mit einem kleinem Toleranzbereich aufrecht zu erhalten. Kommt es zur Über-/Unterschreitung dieser Frequenz, muss die Aktivierung zur Frequenzregelung innerhalb von 30 Sekunden erfolgen (Primärreserveleistung). Dies kann durch den Batteriespeicher sogar innerhalb einer Sekunde geschehen. Der abzudeckende Zeitraum pro Störung ist zwischen 0 und 15 Minuten.
Bei der Sekundärregelleistung muss der Übertragungsnetzbetreiber zwischen 30 Sekunden und 5 Minuten eingreifen. Da jedoch Primär- und Sekundärregelleistungen gleichzeitig starten können, kann durch den Batteriespeicher genug Zeit überbrückt werden um Energiequellen mit Trägheit anzufahren. Dazu zählen beispielsweise Gas- und Dieselmotoren. Nach spätestens 5 Minuten muss die Primärleistung von der neuen Energiequelle abgelöst werden.