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Sicherheit im Rückbau

Höchste Sicherheit hat auch in unseren Rückbauanlagen weiterhin höchste  Priorität.

Viele Regelungen zum Betrieb unserer Anlagen aus dem Leistungsbetrieb bleiben dabei unverändert. Die Kraftwerke unterliegen weiterhin auf Basis der erteilten Genehmigungen einer kontinuierlichen staatlichen Aufsicht gemäß Atomgesetz und den zugehörigen atomrechtlichen Verordnungen. Für die Aufsicht und somit die Überwachung der Sicherheit und der Sicherung von Kernkraftwerken sind die Länder zuständig. Das ist in den meisten Ländern das jeweilige Umweltministerium.

Sicherheitsprinzipien für unsere Anlagen

Redundanz und Diversität

Auch im sicheren Rückbau gelten weiterhin die strengen Auslegungsprinzipien „Redundanz“ und „Diversität“, mit denen wir sicherstellen, dass im Falle von Störungen alle Sicherheitssysteme einsatzfähig sind. Alle wichtigen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen sind mehrfach vorhanden und betriebsbereit, d.h. „redundant“. Wie bei allen deutschen Reaktoren sind in der Regel mindestens zwei Systeme mehr vorhanden, als gebraucht werden. So gibt es beispielsweise mehrere vollständige, voneinander unabhängige Notkühlsysteme mit jeweils eigener Stromversorgung.

„Diversität“ bedeutet als weitere Sicherheitsebene, dass für die mehrfach vorhandenen Systeme jeweils verschiedene physikalische oder konstruktive Prinzipien angewandt werden, um ein gleichzeitiges Versagen aus gleichem Grund auszuschließen.

Räumliche Trennung, Fail Safe und Barrierekonzept

Als weitere Sicherheitsmaßnahme sorgt die „Räumliche Trennung“ der Einrichtungen dafür, dass nicht mehrere Systeme gleichzeitig durch eine Ursache, zum Beispiel einen Brand oder eine Überschwemmung beschädigt oder zerstört werden können. Das Fail-Safe-Prinzip, ebenfalls eine durchgehend berücksichtigte Methodik, stellt sicher, dass bei eventuellen Fehlern automatisch Sicherheitssysteme ansprechen. Schließlich kommen zahlreiche Sicherheitsbarrieren zum Einsatz, die die radioaktiven Stoffe innerhalb einer Rückbauanlage nach dem „Zwiebelprinzip“ mehrfach und übereinanderliegend abschirmen.

Umgebungsüberwachung

Wie schon im Leistungsbetrieb sind die radioaktiven Ableitungen unserer Rückbauanlagen  sehr gering und unterschreiten deutlich die Genehmigungswerte. Auch im Rückbau wird  die Umgebung der Anlage durch die Umgebungsüberwachung  sowohl durch den Betreiber als auch von unabhängigen behördlichen Institutionen überwacht. In regelmäßigen Abständen werden automatisch Messwerte aus der Kraftwerksumgebung abgerufen, per Funk übertragen und in der jeweils zuständigen Behörde ausgewertet. Die aktuellen Messergebnisse sind der Öffentlichkeit permanent zugänglich. Der ganzjährige Einsatz von kraftwerkseigenen Umweltmessmobilen stellt sicher, dass auch Boden, Luft und Wasser rund um das Kraftwerk ständig kontrolliert werden.

Der Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung ist zudem ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Vorsorge- und Schutzsystems des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS. Hierfür betreibt das BfS ein integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (kurz IMIS). Es überwacht die Umweltradioaktivität kontinuierlich deutschlandweit in allen Umweltbereichen, erfasst bei einem Unfall die radioaktive Kontamination der Umwelt und schätzt die zu erwartende Strahlenbelastung ab. Gesetzliche Grundlage des Messnetzes ist das Strahlenschutzgesetz.