RWE AG: Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR - RWE und innogy treffen Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der RWE/E.ON Transaktion

Essen, 18. Juli 2018

RWE und innogy haben heute eine rechtlich bindende Rahmenvereinbarung abgeschlossen, nach der RWE und innogy bei der Vorbereitung und der Umsetzung der zwischen RWE und E.ON am 12. März 2018 vereinbarten Transaktion zur Veräußerung der von RWE gehaltenen 76,79%igen Beteiligung an innogy an E.ON sowie zum Tausch verschiedener Geschäftsaktivitäten zwischen RWE und E.ON (die „Transaktion“) kooperieren werden.

Dies umfasst insbesondere die Unterstützung durch innogy bei der Einholung der kartellrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben. Des Weiteren wird innogy RWE im Rahmen des rechtlich Zulässigen dabei unterstützen, den Übergang des Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien auf RWE sowie die Integration des Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien in die RWE im Zuge der Transaktion vorzubereiten. Dabei wird auch geprüft, inwieweit nach der Übertragung des RWE Anteils an innogy auf E.ON auch der Übergang der Erneuerbaren Energien sowohl von E.ON als auch von innogy auf RWE so zeitnah wie möglich erfolgen kann. Zur Vorbereitung der Integration des Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien werden RWE und innogy unter Leitung von RWE ein gemeinsames Integrationskomitee bilden.

Die Parteien haben zudem einen Konsultationsprozess vereinbart, um die Werthaltigkeit des innogy Portfolios zu erhalten und den Vollzug der Transaktion zu unterstützen.

Die Transaktion steht weiterhin unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher Genehmigungen. Die Kooperation zwischen RWE und innogy erfolgt ausschließlich im Rahmen des rechtlich Zulässigen, insbesondere vorbehaltlich der rechtlichen Verpflichtungen der Organe der RWE und der innogy. 

Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel