RWE begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung durch Bundestag und Bundesrat.
„Der Gesetzgeber hat eine wichtige Entscheidung zur Abwicklung der Kernenergie in Deutschland getroffen. Es ist gut, dass wir nun Klarheit über die künftigen Strukturen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Entsorgung haben. Das schafft auch bei uns Planungssicherheit“, erläutert Rolf Martin Schmitz, Vorstandsvorsitzender der RWE AG.
Mit dem Gesetz verbleiben der Betrieb, der Rückbau und die Verpackung der radioaktiven Abfälle im Zuständigkeitsbereich der Kernkraftwerksbetreiber. Die Verantwortung für Zwischen- und Endlagerung wird dagegen auf den Bund übergehen. Zur Finanzierung der künftigen Bundesaufgaben überführen die Energieversorger rund 23,5 Mrd. Euro in einen jetzt einzurichtenden öffentlich-rechtlichen Fonds. Darin enthalten ist ein Risikoaufschlag von 35,47 %. RWE geht von einer Gesamtbelastung in Höhe von 6,8 Mrd. Euro aus. Das Gesetz sieht vor, dass die Zahlungen des Grundbetrags an den Fonds verzinst ab dem 1. Januar 2017 am 1. Juli 2017 fällig werden. Der Risikoaufschlag ist ab dem 1. Juli zu verzinsen und muss bis spätestens Ende 2022 gezahlt werden. „Wir stehen selbstverständlich zu unseren Verpflichtungen für die Abwicklung der Kernenergie, für die wir Rückstellungen gebildet haben. Die Dotierung und insbesondere der hohe Risikoaufschlag belasten unser Unternehmen aber erheblich. Gleichwohl sind wir nach dem erfolgreichen Börsengang der innogy in der Lage, den Grundbetrag bei Fälligkeit am 1. Juli 2017 zu zahlen, und prüfen dies auch für den Risikoaufschlag“, erläutert Markus Krebber, Finanzvorstand der RWE AG. „Positiv ist, dass wir durch das neue Gesetz Klarheit darüber haben, was bei der Zwischen- und Endlagerung auf uns zukommt und dass wir damit keine weiteren Haftungsrisiken zum Beispiel aus politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Endlagerung haben“, so Krebber weiter.
Das Gesetz beinhaltet zudem eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, um mit den Unternehmen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. Damit können für Unternehmen und Bund weitere Konkretisierungen umgesetzt und weiterer Vertrauensschutz geschaffen werden. Bundesrat und Bundestag haben zudem die Erwartung geäußert, dass die Unternehmen auch anhängige Klagen im Bereich der Kernenergie zurücknehmen. „Wir sehen den Vertragsverhandlungen konstruktiv entgegen. Im Hinblick auf die Erwartung zu Klagerücknahmen müssen wir aber selbstverständlich die Interessen unserer Eigentümer wahren und die aktienrechtlichen Vorgaben einhalten. Das hatten wir im Vorfeld auch gegenüber den politischen Entscheidern deutlich gemacht“, erklärt Rolf Martin Schmitz hierzu.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes muss nun noch die Europäische Kommission zustimmen.