- Unternehmen wollen bei geplanten Integrationen die Mitarbeiter fair und möglichst gleich behandeln
- innogy unterstützt zügige Umsetzung der geplanten Transaktion
- Organisation und Prozesse für jeweilige Integrationsplanung definiert
- Prinzipien und Auswahlprozess zur fairen Besetzung von Top-Führungspositionen vereinbart
- Weitere tarifliche Gespräche zur sozialen Flankierung der geplanten Integrationen werden vorbereitet
Weitere Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre von innogy läuft noch bis zum 25. Juli 2018
innogy hat heute mit E.ON einerseits und mit RWE andererseits zwei rechtlich bindende Vereinbarungen zur geplanten Integration von innogy in E.ON und zur geplanten Integration des Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien von innogy in RWE geschlossen.
Demnach soll die geplante Transaktion in einem transparenten Prozess umgesetzt werden, bei dem alle Mitarbeiter fair und möglichst gleich behandelt werden – unabhängig davon, welchem Unternehmen sie bisher angehören. Zudem soll bei den Integrationen den Stärken der jeweiligen Unternehmen Rechnung getragen werden. Essen soll als Sitz und Standort der Zentrale der neuen E.ON beibehalten werden.
innogy wird die zügige Umsetzung der geplanten Transaktion zwischen RWE und E.ON positiv begleiten und unterstützen, auch gegenüber dem Kapitalmarkt.
Die beteiligten Unternehmen sind sich einig, dass eine frühzeitige gemeinsame Planung der Integrationsmaßnahmen im Interesse ihrer Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre liegt. Daher soll die Planung der Integrationen der Geschäfte von innogy in E.ON und RWE in jeweils gemeinsamen Prozessen umgesetzt werden.
Uwe Tigges, Vorstandsvorsitzender von innogy, sagte: „Die Vereinbarungen mit E.ON und RWE schaffen die Grundlage für faire Integrationsprozesse auf Augenhöhe und somit für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass innogy übernommen wird, haben wir das Bestmögliche für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausgeholt. Die Vereinbarung ist auch im Interesse unserer Kunden, Aktionäre und anderer Stakeholder.“
Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender von E.ON, sagte: „Wir sind sehr froh darüber, dass wir uns mit dem innogy-Management darüber einigen konnten, wie wir die Integration von innogy bestmöglich vorbereiten können. Unsere Vereinbarung mit innogy sichert einerseits die Unterstützung von innogy bei der zeitnahen Einholung behördlicher Freigaben, andererseits eine zügige Integration nach dem Vollzug. Sie ist ein ganz wesentlicher Schritt auf dem Weg, ein führendes europäisches Energieunternehmen zu schaffen, das mit der Kombination aus intelligenten Netzen und hochinnovativen Kundenlösungen die Energiezukunft gestalten kann. Wir wollen auf Grundlage dieser Vereinbarung ein hoch motiviertes und engagiertes Team für die neue E.ON schaffen.“
Rolf Martin Schmitz, Vorstandsvorsitzender der RWE, sagte: „Mit der Transaktion wird RWE zu einem breit aufgestellten Stromerzeuger, der sein konventionelles Erzeugungsgeschäft optimal mit einem großen Portfolio aus erneuerbaren Energien ergänzt und über seine bestehende Handelsplattform vernetzt. Engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Schlüssel für den derzeitigen und künftigen Erfolg von RWE. Die jetzt getroffene Vereinbarung ist eine hervorragende Grundlage, die Integration der Erneuerbaren Energien von innogy und E.ON zügig, transparent und gemeinsam umzusetzen. Dabei werden wir alle Mitarbeiter gleich und fair behandeln, unabhängig davon, ob sie heute zu RWE, innogy oder E.ON gehören. Gemeinsam werden wir prüfen, ob der Übergang der Erneuerbaren Energien zu RWE beschleunigt werden kann.“
Wahrung der Interessen von Mitarbeitern und Führungskräften
Die gesamten geplanten Integrationen sollen, wie bisher in den beteiligten Unternehmen gute Tradition, sozialverträglich erfolgen. Deshalb haben sich innogy, E.ON und RWE bereits im Mai unter Beteiligung der Konzernbetriebsräte mit den Gewerkschaften ver.di und IGBCE auf eine Tarifpolitische Grundsatzerklärung für Deutschland verständigt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen im Rahmen dieser Transaktion praktisch ausgeschlossen. Auf dieser Basis bereiten alle beteiligten Parteien weitere Gespräche zur sozialen Flankierung der Integrationen bei E.ON und RWE vor.
Zusätzlich haben sich E.ON und innogy auf einen fairen und transparenten Auswahlprozess für die Besetzung von Top-Führungspositionen verständigt, um sicherzustellen, dass ein gemeinsames Führungsteam unabhängig vom Herkunftsunternehmen optimal besetzt sein wird. Dieses Vorgehen gilt auch für die Besetzung von Führungspositionen bei den Erneuerbaren Energien in der RWE. Das künftige Führungsteam einer neuen E.ON würde zum frühestmöglichen Zeitpunkt in 2019 bekannt gegeben.
Jeweils gemeinsame Integrationsarbeit vereinbart
Zur Integrationsplanung soll es bei E.ON und innogy eine spiegelbildliche Projektorganisation geben, die die Abstimmung zwischen den Unternehmen innerhalb strenger rechtlicher Vorgaben ermöglicht. Dabei sollen in gemeinsamer Arbeit auf Augenhöhe optimale Lösungen für ein zukünftiges Unternehmen geplant und entwickelt werden, wobei E.ON das Letztentscheidungsrecht hat. Auch die Einbeziehung der Mitbestimmung soll in bewährter Form erfolgen.
RWE wird ein Integrationskomitee für das Geschäft mit Erneuerbaren Energien einrichten, in dem Vertreter von innogy und E.ON eingebunden werden. Laut der Vereinbarung sollen in einem geordneten Prozess unter Einbindung der Mitbestimmungsgremien unter Führung von RWE gemeinsame und für alle beteiligten Unternehmen tragfähige Lösungen hinsichtlich der geplanten Integrationen und der erfolgreichen Weiterentwicklung der von der Transaktion betroffenen Geschäftsbereiche entwickelt werden.
innogy unterstützt regulatorische Prozesse und entwickelt gemeinsam mit E.ON Maßnahmen für Erhalt des Portfolios
Die Integration von innogy in E.ON wie auch der Übergang der Geschäftsbereiche Erneuerbare Energien von innogy und E.ON zu RWE können erst erfolgen, sobald der Erwerb der innogy durch E.ON vollzogen ist.
innogy wird nach besten Kräften beide Unternehmen bei der Einholung der kartellrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben unterstützen.
E.ON, innogy und RWE werden auch prüfen, wo sich Veränderungen aus einem Eigentümerwechsel bei innogy ergeben, und Lösungen mit dem Ziel entwickeln, den Wert der innogy bestmöglich zu erhalten. Damit sollen die Werthaltigkeit eines künftigen gemeinsamen Portfolios gesichert und Unsicherheiten insbesondere für Partner, Kunden und Arbeitnehmer vermieden werden.
Sofern sich bis zum Abschluss der Transaktion Fragen zu wesentlichen Vermögensverfügungen bei innogy stellen, liegt es im Interesse der beteiligten Unternehmen, Alternativen zu prüfen, welche die Werthaltigkeit des Portfolios erhalten.
Ferner hat RWE erklärt, dass unter Berücksichtigung der Regelungen aus der Grundlagenvereinbarung innogy bereits vor Abschluss der Transaktion geeignete Finanzierungsmaßnahmen unterbreitet werden können, die dem Erhalt oder der Erweiterung des im Rahmen der Transaktion zu RWE zu übertragenden Portfolios im Bereich der Erneuerbaren dienen.
Weiterer Prozess
E.ON hat den Aktionären von innogy ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen Barzahlung unterbreitet. Die weitere Annahmefrist für das Angebot läuft noch bis zum 25. Juli 2018. innogy-Aktionäre haben nur noch bis zum Ende der weiteren Annahmefrist die Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen. Die Transaktion steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Freigabe der zuständigen Regulierungsbehörden. Bis zum Vollzug der Transaktion bleibt innogy ein eigenständiges Unternehmen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der innogy SE („innogy-Aktien“). Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot der E.ON Verwaltungs SE an die Aktionäre der innogy SE (das „Übernahmeangebot“) betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 26. April 2018 gestattet hat. Investoren und Aktionären der innogy SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem die veröffentlichenden Unternehmen tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung auf die veröffentlichenden Unternehmen wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernehmen die Unternehmen keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Zusätzlicher wichtiger Hinweis von E.ON:
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die E.ON Verwaltungs SE oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar innogy-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf innogy-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, einer anderen einschlägigen Rechtsordnung oder den Bestimmungen der Angebotsunterlage erforderlich ist.
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