OVG Münster: Vorläufig keine Rodung im Hambacher Forst durch RWE Power

Essen, 5. Oktober 2018

  • Weitreichende Konsequenzen für die planmäßige Fortführung des Tagebaus Hambach
  • Abschließende Entscheidung später im Hauptsacheverfahren

Mit großer Überraschung hat RWE Power den heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Aufhebung des Sofortvollzugs der im Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hambach für 2018-2020 erlaubten Rodung zur Kenntnis genommen. Eine abschließende Entscheidung zur weiteren Rodung des Vorfeldes wird nun erst später in der Hauptsache getroffen werden. Das OVG hat damit anders als die Vorinstanzen einer Beschwerde des BUND stattgegeben, dessen anhängige Klage nun für die Rodung aufschiebende Wirkung hat. Rodungsarbeiten im Hambacher Forst in der jetzt anstehenden Rodungsperiode zwischen Oktober und Ende Februar sind damit nicht mehr möglich. Der übrige Tagebaubetrieb bleibt zulässig.

Der Rodungsstopp hat für RWE Power weitreichende Konsequenzen. Nachdem das Unternehmen bereits in der vergangenen Rodungsperiode 2017/18 auf die Inanspruchnahme des Waldes verzichtet hatte, werden nun innerhalb des nächsten Jahres kurzfristig erhebliche, betriebliche Auswirkungen auf die planmäßige Entwicklung des Tagebaus Hambach erwartet. Dabei werden zunächst die Geräte auf der obersten Sohle, die bereits dicht vor dem Forst stehen, den Betrieb einstellen müssen. Hiervon wird quasi zeitgleich die Rekultivierung betroffen sein, weil das Erdmaterial aus dem Vorfeld fehlt. In der Folge werden wie bei einem Dominoeffekt die Bagger auf den tieferen Sohlen auflaufen und somit zuletzt auch keine Kohle mehr freilegen können.

Wann eine abschließende Entscheidung in der Hauptsache getroffen wird, ist offen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dies möglicherweise nicht vor Ende 2020 der Fall sein wird. Den wirtschaftlichen Schaden aus den zu erwartenden Betriebseinschränkungen beziffert das Unternehmen nach einer ersten Bewertung auf einen niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich ab 2019. RWE hat hierüber auch im Rahmen der Ad hoc-Publizitätspflicht den Kapitalmarkt in Kenntnis gesetzt.

Im Tagebau Hambach, den angeschlossenen Kraftwerken und Betrieben sind bei RWE rund 4.600 Mitarbeiter beschäftigt sowie zahlreiche weitere bei Zulieferern und Lieferanten. Der Tagebau trägt derzeit rund 15 % zur Stromerzeugung in NRW bei. An der Kohleförderung des Tagebaus hängen zahlreiche Kraftwerksblöcke an den Standorten Neurath und Niederaußem sowie die Veredlungsbetriebe, die viele kleine und mittelständische Unternehmen mit Braunkohlenprodukten für deren Strom- und Wärmeerzeugung versorgen. Die konkreten Konsequenzen für den Tagebaubetrieb erfordern nun zunächst umfangreiche bergbauliche Untersuchungen. Erst im Anschluss können auch die Folgen für die Beschäftigten im Tagebau, den Kraftwerken, den Veredlungsbetrieben und deren Kunden detailliert abgeleitet werden.

Das Unternehmen hofft nun, dass die Verfahren in der Hauptsache möglichst schnell abgeschlossen werden können, um den Schaden für das Unternehmen und seine Mitarbeiter so weit wie möglich zu begrenzen.