- Vorschlag einer Umwandlung ohne Zuzahlung der 39 Millionen Vorzugsaktien in Stammaktien
- Zustimmung von Stamm- und Vorzugsaktionären im Rahmen der Hauptversammlung 2019 erforderlich
Dr. Markus Krebber, Finanzvorstand der RWE AG: „An den internationalen Kapitalmärkten ist es üblich, dass jede Aktie auch ein Stimmrecht hat. Mit der vorgeschlagenen Umwandlung wollen wir nicht nur unsere Corporate Governance stärken, sondern auch die Handelsliquidität unserer Aktie verbessern. Das liegt im Interesse aller Anteilseigner von RWE.“
Der Vorstand der RWE AG hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung am 3. Mai 2019 die Umwandlung der RWE-Vorzugsaktien in Stammaktien vorzuschlagen. Die insgesamt 39 Millionen stimmrechtlosen Vorzugsaktien sollen im Verhältnis 1:1 ohne Zuzahlung in stimmberechtigte Stammaktien umgewandelt werden. Der hierfür erforderlichen Satzungsänderung müssen sowohl die Stammaktionäre als auch die Vorzugsaktionäre zustimmen. Letztere entscheiden darüber in einer gesonderten Versammlung im Anschluss an die Hauptversammlung. Werden die erforderlichen Beschlüsse gefasst, wird die Satzungsänderung beim Handelsregister angemeldet. Mit Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister werden die Aktien sämtlicher Vorzugsaktionäre automatisch in Stammaktien umgewandelt.
Vorstand und Aufsichtsrat der RWE AG haben sich umfassend mit den Auswirkungen der Umwandlung der RWE-Vorzüge in Stämme befasst. Die Vorzugsaktionäre geben damit zwar ihren satzungsmäßigen Dividendenvorzug auf, erhalten dafür aber das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Kursdifferenzen zwischen Vorzügen und Stämmen stehen einer Umwandlung nicht entgegen. Die Stämme notierten mit Xetra-Schlusskurs vom gestrigen Tag um 3,01 Euro über den Vorzügen. Gegenüber dem Jahresdurchschnitt von 2016 (3,34 Euro) und 2017 (4,36 Euro) hat sich die Differenz damit deutlich verringert.
Die geplante Vereinheitlichung der Aktiengattungen hat keinen Einfluss auf die Höhe des Eigenkapitals. Auch das anteilige Grundkapital, das eine Aktie an der RWE AG repräsentiert, bleibt unverändert. Infolge der Umwandlung sämtlicher Vorzüge erhöht sich die Zahl der Stammaktien von 575,7 auf 614,7 Millionen.
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