- Weit überproportionale Stilllegung von Kraftwerkskapazität im Rheinischen Braunkohlerevier zieht massiven Personalabbau nach sich / Bundesregierung bekennt sich zu sozialverträglichem Personalabbau
- Vorgesehene Entschädigungssumme deckt Belastungen von RWE nicht vollständig ab
- Vereinbarung soll Beschäftigten, Unternehmen und Region Planungssicherheit geben
- Verständigung steht unter Vorbehalt einer Eckpunktevereinbarung mit der Bundesregierung
Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorstandsvorsitzender der RWE AG: „RWE ist bis an die Grenzen des Machbaren gegangen. Wir werden deutlich mehr Kraftwerkskapazität in deutlich kürzerer Zeit vom Netz nehmen müssen, als wir ursprünglich erwartet hatten. Und wir tragen die Hauptlast der nun gefundenen Verständigung. Uns war sehr bewusst, dass es einer einvernehmlichen Lösung bedurfte, um zu einer Befriedung eines gesellschaftlichen und politischen Konflikts beizutragen, um die Klimaschutzziele zu erreichen und nicht zuletzt um wieder Planungssicherheit für unser Unternehmen zu erhalten. Die Konsequenzen für unsere Beschäftigten und unser Unternehmen sind gravierend. Aber das war der Preis, um eine Lösung überhaupt erst zu ermöglichen, mit der die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung umzusetzen sind.“
Die Bundesregierung hat heute die „Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg“ vorgestellt. Sie enthält unter anderem einen Stilllegungspfad zur Beendigung der Braunkohleverstromung bis 2038. Mit der aufgezeigten Lösung, über die kurzfristig mit den Unternehmen eine Eckpunktvereinbarung abgeschlossen werden soll, wird RWE-weit über die ursprünglichen Erwartungen hinaus belastet. Bis 2030 sollen zusätzlich zur bereits umgesetzten Sicherheitsbereitschaft rund 5 Gigawatt (GW) Kraftwerksleistung stillgelegt werden. Das sind inklusive der Sicherheitsbereitschaft insgesamt rund zwei Drittel der ursprünglich vorhandenen Kraftwerkskapazität.
Folgen für Kraftwerke
RWE wird die von der Kommission bis 2023 geforderte Kapazitätsreduktion vollständig alleine tragen. Der Ausstiegspfad sieht vor, dass schon in diesem Jahr der erste 300-Megawatt-Block vom Netz geht. 2021 folgen weitere drei 300-MW-Anlagen, 2022 legt RWE dann einen weiteren 300-MW-Block sowie zwei 600-MW-Blöcke still. Betroffen sind hauptsächlich die Standorte Neurath und Niederaußem; am Standort Weisweiler geht ein 300-MW-Block vom Netz. Ebenfalls 2022 wird am Standort Frechen die Brikettierung beendet.
Auch der zweite Schritt bis 2030 sieht für RWE eine weitere deutliche Kapazitätsreduktion vor. Bereits 2025 geht noch ein 300-MW-Block in Weisweiler außer Betrieb. Die beiden 600-MW-Blöcke an diesem Standort folgen 2028 und 2029. Der Tagebau Inden, der ausschließlich das Kraftwerk Weisweiler mit Kohle versorgt, wird dadurch rund fünf Jahre früher als ursprünglich geplant beendet. Ende 2029 wird RWE außerdem einen weiteren Kraftwerksblock mit einer Leistung von 600 MW stillsetzen. Der letzte 600-MW-Block des Unternehmens wird ab dem 01.01.2030 für vier Jahre in eine Sicherheitsbereitschaft überführt. Damit werden bei RWE ab diesem Zeitpunkt nur noch die drei jüngsten und modernsten Braunkohleblöcke der 1.000-Megawattklasse (BoA 1, 2&3) im Markt Strom produzieren. Sie laufen dann bis Ende 2038.
Folgen für Tagebaue
Die Stilllegungen haben auch erhebliche Konsequenzen für die Tagebaue. Über 1,1 Milliarden Tonnen für den Abbau genehmigte Kohlevorräte – also mehr als die Hälfte – bleiben in der Erde. RWE trägt dem Wunsch von Kommission und Politik Rechnung, den Hambacher Forst zu erhalten. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte sich hierfür ebenfalls nachdrücklich eingesetzt. Es bedarf einer grundlegend neuen Tagebauplanung, um diesen Anfordernissen inklusive einer geänderten fachgerechten Rekultivierung zu entsprechen. Im Einvernehmen mit der Landesregierung wird RWE die hierfür erforderlichen Schritte einleiten. Der Tagebau Hambach muss folglich vorzeitig beendet werden.
Damit wird ab 2030 nur noch der Tagebau Garzweiler zur Verfügung stehen, um die verbleibenden RWE-Kraftwerke und die Veredelung bis zur Beendigung der Kohleverstromung mit Brennstoff zu versorgen. In der Bund-/Länder-Einigung ist die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler zum Zwecke der Energieversorgungssicherheit in den Grenzen der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 inklusive des dritten Umsiedlungsabschnitts im Kohleausstiegsgesetz festgelegt worden. Die Kohle unter den betroffenen Dörfern wird bereits ab 2024 benötigt. Wie von der Kommission empfohlen werden bei den Umsiedlungen ein besonderes Augenmerk auf die sozialen Belange der Betroffenen gelegt und zugleich die Bedürfnisse der Tagebaurandkommunen bestmöglich berücksichtigt.
Folgen für Beschäftigung
Die drastische und bereits sehr frühzeitig beginnende Kapazitätsreduktion wird bei RWE zu einem signifikanten Personalabbau führen. Das Unternehmen geht davon aus, dass bereits kurzfristig über 3.000 Stellen wegfallen werden; bis 2030 werden es insgesamt etwa 6.000 sein. Damit reduziert sich die Zahl der Gesamtbeschäftigten im Braunkohlesystem in nur zehn Jahren um über 60 Prozent. Rolf Martin Schmitz erklärt: „Das zeigt die volle Tragweite, mit der RWE und ihre Beschäftigten von diesem Ausstieg betroffen sind. Diesen Ausstieg wollen wir sozialverträglich gestalten, damit niemand ins Bergfreie fällt. Dass die Bundesregierung entsprechend der Kommissionsempfehlung einen sozialverträglichen Personalabbau durch gesetzliche Regelungen für ein Anpassungsgeld und den Ausgleich entstehender Rentennachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung begleiten will, begrüßen wir sehr. Gut, dass die Gewerkschaften und die Bundesregierung sich hier für eine gute Lösung eingesetzt haben . Dennoch ist es nur ein schwacher Trost für unsere Beschäftigten.“
Kompensation
RWE wird durch den Kohleausstieg erheblich belastet. In ihrem Bericht hatte die Kommission eine angemessene Entschädigung empfohlen. Die Bundesregierung hat dem Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 2,6 Mrd. Euro zugesagt, die über die kommenden 15 Jahre ausgezahlt werden soll. Dieser Betrag liegt aber deutlich unterhalb des tatsächlich für RWE entstehenden Schadens von rund 3,5 Mrd. Euro. So müssen die Bergbaurückstellungen kurzfristig um rund 2 Mrd. Euro erhöht werden. Das resultiert einerseits aus dem gegenüber der bisherigen Planung deutlich vorgezogenen Braunkohleausstieg, der zu anderen Auszahlungsprofilen führt. Andererseits schlagen der Erhalt des Hambacher Forsts und eine damit verbundene, aufwändigere neue Tagebauplanung zu Buche. Für Sonderabschreibungen auf Kraftwerke und Tagebaue rechnet RWE mit einer Größenordnung von 500 Mio. Euro. Etwa 350 Mio. Euro müssen für Personalmaßnahmen zurückgestellt werden, die vom Unternehmen zu tragen sind. Dazu kommen Umstellungsaufwendungen von rund 650 Mio. Euro. Diese technischen Maßnahmen sind notwendig, um den geänderten Betrieb von Kraftwerken und Tagebauen zu ermöglichen. Entgangene Gewinne, die durch die vorzeitigen Stilllegungen nicht mehr erwirtschaftet werden können, sind in der Gesamtsumme nicht enthalten.
Markus Krebber, Finanzvorstand der RWE AG, hebt hervor: „RWE entsteht erheblicher finanzieller Schaden, der durch die angebotene Entschädigung nicht vollständig abgedeckt wird. Am Ende müssen wir abwägen zwischen den harten Bedingungen der Bundesregierung und der großen Unsicherheit, die für uns und unsere Beschäftigten ohne eine solche Einigung entsteht.“ Rolf Martin Schmitz unterstreicht: „Die lange Diskussion war vor allem für die Menschen in unserem Unternehmen eine enorme emotionale Belastung. Sie erwarten mit Recht, dass nun Verlässlichkeit erreicht ist. Denn die ist unerlässlich, damit sie mit ganzer Kraft ihrer verantwortungsvollen Arbeit für eine sichere Stromversorgung nachkommen können. Es ist ein Gebot der Fairness und des Respekts, dass nun auch alle Beteiligten in Politik, Gesellschaft und Unternehmen gemeinsam dafür sorgen, dass die jetzt erreichte Lösung langfristig Bestand hat.“
Die heute vorgestellte Lösung steht für RWE unter dem Vorbehalt einer entsprechenden schriftlichen Eckpunktevereinbarung mit der Bundesregierung, der erforderlichen Gremienzustimmung im Unternehmen und der beihilferechtlichen Freigabe durch die EU-Kommission. RWE setzt darauf, dass die Gesetzgebungsverfahren zum Kohleausstieg und zum Anpassungsgeld den mühsam gefundenen Kompromiss am Ende abbilden. Parallel ist es für RWE zwingend erforderlich, dass die Vereinbarungen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesregierung festgelegt werden.