RWE mit zwei Projekten erfolgreich in italienischer Agri-PV Auktion (englische Version)
04.12.2024
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat heute unter dem Titel „Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlerevier vorgestellt. In dem Entwurf werden sowohl die Vorgaben aus dem Kohleausstiegsgesetz umgesetzt als auch die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler bestätigt. RWE Power begrüßt, dass damit nun auch die Landesregierung verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunft des rheinischen Braunkohlereviers absteckt und gleichzeitig Perspektiven für die Region insgesamt darstellt. Bereits im Sommer hatten Bundestag und Bundesrat – basierend auf den Empfehlungen der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ – das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung verabschiedet, das den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung der Kohle bis spätestens 2038 regelt.
Für die Braunkohlenkraftwerke wurde ein blockspezifischer Stilllegungspfad festgelegt, durch den RWE Power bis 2030 die Hauptlast beim Ausstieg aus der Braunkohle trägt. Darüber hinaus ist der Erhalt des Hambacher Forsts vereinbart worden. Als Folge der Festlegungen der Bundesregierung wird die Kohlegewinnung in den Tagebauen Inden und Hambach bis etwa Ende 2029 eingestellt. Folglich steht ab 2030 nur noch der Tagebau Garzweiler zur Verfügung, um die verbleibenden Kraftwerke und Veredlungsbetriebe mit Kohle zu versorgen. Entsprechend hatte schon die Bundesregierung die energiewirtschaftliche Notwendigkeit von Garzweiler bestätigt und damit auch die Erforderlichkeit der Umsiedlungen.
Für die konsequente, zügige und operative Umsetzung auf Landesebene ist die Leitentscheidung ein wichtiger Schritt. Den jetzt vorliegenden Entwurf der Leitentscheidung, der in Teilen über die Planung hinaus geht, die RWE Power auf Anforderung der Landesregierung im Februar vorgelegt hatte, wird das Unternehmen intensiv prüfen und sich konstruktiv in das anstehende Beteiligungsverfahren einbringen.