

Der ursprüngliche Braunkohlenplan Teilplan 12/1 -Tagebau Hambach, so sein amtlicher Name, wurde 1977 vom Land Nordrhein-Westfalen zugelassen. Er deckt ein Abbaufeld von 85 Quadratkilometern ab. Der vorgezogene Kohleausstieg erfordert eine gründliche Überarbeitung des Braunkohlenplans durch ein aufwändiges, voraussichtlich rund fünf Jahre dauerndes Änderungsverfahren. Herr dieses Verfahrens ist der Braunkohlenausschuss, ein politisches Gremium, in dem unter anderem Vertreter der Städte und Gemeinden der Region, der Fachbehörden, der Gewerkschaften und wesentlicher Verbände Sitz und Stimme haben. Seine Geschäftsstelle ist die Bezirksregierung Köln, auf deren Webseite der Stand des Verfahrens sowie die Sitzungstermine und die dazugehörigen Unterlagen abrufbar sind.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens hat RWE Power dem Braunkohlenausschuss seit Mitte 2021 eine Fülle von Unterlagen vorgelegt. Darunter ist die gewünschte Vorhabensbeschreibung, eine kurze textliche Skizze des Vorhabens.
In den Angaben zur sogenannten überschlägigen Umweltprüfung hat RWE Power zum Beispiel dargelegt, dass die geänderte Tagebauführung die Umweltbelange fördert. Ebenso steht dort, wie das Unternehmen die Belange des Natur- und Artenschutzes und der regionalen Wasserwirtschaft berücksichtigt.
In einem sogenannten Scoping-Termin der potenziell beteiligten Fachbehörden und Verbände am 25. Januar 2022 wurde der Umfang der Umweltprüfung und ökologischen Untersuchungen abgestimmt. Die von RWE Power eingereichten Scoping-Unterlagen verschaffen den Fachleuten bereits einen Überblick darüber, was bis heute schon geklärt ist.
Im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung wurden die Träger öffentlicher Belange Anfang 2022 aufgefordert, rechtzeitig auf eventuelle Konflikte zwischen dem Tagebau und eigenen Vorhaben hinzuweisen.
Anfang März hat RWE Power dem Braunkohlenausschuss einen Wiedernutzbarmachungsplan für das verkleinerte Abbaufeld vorgelegt.
Nach wie vor sind See und Wald die bestimmenden Merkmale der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus Hambach; gegenüber früheren Planungen haben sich jedoch die Gestalt und die Tiefe des Tagebausees verändert.
Zurzeit wird im Braunkohlenplanänderungsverfahren der Vorentwurf erarbeitet. Dieser soll bis Ende 2023 dem Braunkohlenausschuss vorgelegt werden (siehe Zeitplan).
Parallel entwirft die Region unter Federführung der Neuland Hambach GmbH in einem informellen Rahmenplan ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung des Tagebauumfelds mit dem Tagebausee. Diese Ideen sollen möglichst auch bereits im geänderten Braunkohlenplan berücksichtigt werden.
Vorhabensbeschreibung
überschlägige Umweltprüfung
Begutachtung des Vorhabens
Vorentwurfsbeschluss
Scoping
Inhaltlicher Abschluss der Begutachtung
Erarbeitung des Vorentwurfs
Umweltprüfung
Erarbeitungsbeschluss
Auslegung/Beteiligungsverfahren
Erörterungstermin
Einarbeitung der Anregungen
Aufstellungsbeschluss/Genehmigung
Der Hambacher See (Name im Verfahren: Tagebausee Hambach) wird mit Erreichen des Zielwasserspiegels frühestens im Jahr 2070 einen Ablauf in Richtung Erft benötigen. Das Wasser soll ohne den Einsatz von Pumpen in einem naturnahen, gut fünf Kilometer langen Fließgewässer zur Erft abgeleitet werden. Damit wird der Zielwasserspiegel des Tagebausees bei 65 Metern NHN gehalten. Für das Ablaufgewässer sollen der Winterbach und der Wiebach erweitert werden.
Nach den aktuellen Planungen soll der Ablauf im südöstlichen Bereich des Tagebaus Hambach, in der Nähe des Aussichtspunkts :terra nova bei Berrendorf, angelegt werden. Damit das Wasser aus dem Hambacher See von allein abfließen kann, ist am Ablauf ein rund 75 Meter breiter und 15 Meter tiefer Geländeeinschnitt erforderlich. Auf seinen gut fünf Kilometern Länge soll es ein offenes und naturnahe Gewässer sein, da sich in seiner rund 20 Meter breiten Aue frei entwickeln kann.
Auch wenn der Ausbau des Seeablaufs erst in Jahrzehnten erforderlich ist, soll die Trasse frühzeitig über einen Braunkohlenplan festgelegt werden. Alle wichtigen Unterlagen zum Braunkohlenplan-Änderungsverfahren können Sie hier einsehen und herunterladen.