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Die Umbettung beigesetzter Familienmitglieder

Am neuen Standort wird i.d.R. auch ein neuer Friedhof eingerichtet. Sobald der Friedhof am neuen Standort fertiggestellt ist, erfolgen die Bestattungen dort; ab diesem Zeitpunkt sind keine Bestattungen am alten Friedhof mehr möglich. Im Rahmen der fortschreitenden gemeinsamen Umsiedlung ist es ab einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll, auch die Verstorbenen umzubetten. 

Die für die Umbettung erforderlichen Unterlagen werden von RWE Power auf Antrag vorbereitet und den Angehörigen zur Verfügung gestellt. Die Angehörigen holen die Genehmigungsunterschriften der betroffenen Kommunen ein und geben die vollständigen Anträge an RWE Power zurück. Die Grabstätte am neuen Friedhof legen die Angehörigen mit dem zuständigen Friedhofsamt der aufnehmenden Kommune fest. 

Bei Umbettungen auf den neuen Friedhof im Umsiedlungsstandort entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Angehörigen, sofern sich die Umfänge von alter und neuer Grabstätte entsprechen. Während der Umbettungen wird auf dem abgebenden Friedhof im Umsiedlungsstandort eine Aufsichtsperson von RWE Power anwesend sein. Die Arbeiten werden mit der gebotenen Sorgfalt und Pietät von entsprechenden Fachfirmen im Auftrag von RWE Power ausgeführt. 

Ablauf, Ruhejahre, Gebühren – Angehörige müssen sich nicht selbst kümmern

Nach Klärung der vorgenannten Voraussetzungen erfolgt die Umbettung bedarfsgerecht zum nächstmöglichen Termin. Während der Umbettungszeiträume schließt die zuständige Kommune die Friedhöfe für die Allgemeinheit.

Bei Umbettungen auf den neuen Friedhof im Umsiedlungsstandort erfolgt eine Übertragung der noch vorhandenen Ruhejahre. Dies gilt auch für Umbettungen auf andere kommunale Friedhöfe innerhalb des Stadtgebietes. Bei Umbettungen auf Friedhöfe außerhalb des Stadtgebietes erstattet RWE Power den Angehörigen die Restruhejahre auf Basis der aktuell gültigen Gebührensätze der abgebenden Kommune. Die Exhumierungsarbeiten am alten Friedhof werden im Auftrag von RWE Power für die Angehörigen durchgeführt.

Die Wiederbeisetzung auf dem Friedhof im Umsiedlungsstandort erfolgt im Auftrag von RWE Power für die Angehörigen. Bei Umbettungen auf Friedhöfe außerhalb des Umsiedlungsstandortes erfolgt die Wiederbeisetzung in der Regel durch das zuständige Friedhofsamt zu Lasten von RWE Power.

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