Am neuen Standort wird i.d.R. auch ein neuer Friedhof eingerichtet. Sobald der Friedhof am neuen Standort fertiggestellt ist, erfolgen die Bestattungen dort; ab diesem Zeitpunkt sind keine Bestattungen am alten Friedhof mehr möglich. Im Rahmen der fortschreitenden gemeinsamen Umsiedlung ist es ab einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll, auch die Verstorbenen umzubetten.
Die für die Umbettung erforderlichen Unterlagen werden von RWE Power auf Antrag vorbereitet und den Angehörigen zur Verfügung gestellt. Die Angehörigen holen die Genehmigungsunterschriften der betroffenen Kommunen ein und geben die vollständigen Anträge an RWE Power zurück. Die Grabstätte am neuen Friedhof legen die Angehörigen mit dem zuständigen Friedhofsamt der aufnehmenden Kommune fest.
Bei Umbettungen auf den neuen Friedhof im Umsiedlungsstandort entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Angehörigen, sofern sich die Umfänge von alter und neuer Grabstätte entsprechen. Während der Umbettungen wird auf dem abgebenden Friedhof im Umsiedlungsstandort eine Aufsichtsperson von RWE Power anwesend sein. Die Arbeiten werden mit der gebotenen Sorgfalt und Pietät von entsprechenden Fachfirmen im Auftrag von RWE Power ausgeführt.