Durch den genannten Gesetzentwurf sind konkrete Außerbetriebnahmen im Rheinischen Revier vorgegeben, die auch die Grundlage für das nun von der RWE Power AG erstellte angepasste Revierkonzept bilden. Die Bund-Länder-Einigung sowie der Kabinettsbeschluss zum Kohleausstiegsgesetz geben einen Stilllegungspfad vor, der schon frühzeitig zu einer erheblichen Reduzierung der Kraftwerkskapazität im Rheinischen Revier führt und eine Beendigung der Braunkohlenutzung im Jahr 2038 bedeutet.
Dieser Stilllegungspfad umfasst im Rheinischen Revier zunächst die gestufte Außerbetriebnahme von rund 2,8 GW Kraftwerkskapazität bereits bis Ende 2022. Im Vergleich zur bisherigen Gesamtkapazität des Kraftwerksparks von rund 10 GW verringert sich diese nun um rund 40 % (einschließlich Sicherheitsbereitschaft). Innerhalb der Veredlung wird die Brikettierung am Standort Frechen ebenfalls bereits Ende 2022 eingestellt. Dies steht in Verbindung mit dem deutlich vorzeitigen Beenden des Tagebaus Hambach und der damit verbundenen erheblichen Reduzierung der dort bei Erhalt des Hambacher Forstes gewinnbaren Kohlemenge. Bis 2030 ist die Außerbetriebnahme weiterer rund 2,1 GW Kraftwerkskapazität vereinbart. In diesem Zeitraum erfolgt u. a. die gestufte Außerbetriebnahme aller Blöcke des Kraftwerks Weisweiler mit der letzten Blockstilllegung in 2029. Damit einher geht die vorzeitige Beendigung des Tagebaus Inden. An der Nord-Süd-Bahn wird Ende 2029 ein weiterer 600-MW-Block stillgelegt. Der letzte 600 MW-Block wird zu diesem Zeitpunkt in eine 4-jährige Sicherheitsbereitschaft überführt, die bis einschließlich 2033 als abrufbare Reserve die Versorgungssicherheit unterstützt. Weiterhin in Betrieb sind ab 2030 die drei hochmodernen BoA-Blöcke und die Veredlung. Die Kohleversorgung dieser Kraftwerksblöcke und Veredlungsbetriebe bis zum Jahr 2038 erfolgt dann ausschließlich aus dem Tagebau Garzweiler.