Sie sind ein Unternehmen, welches unter die Besondere Ausgleichsregelung nach § 63 EEG fällt? Ab 2017 sind Sie für die Abwicklung der EEG- & KWKG-Umlage gegenüber Ihrem Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich! Für dieses wichtige Themengebiet hätten Sie gern Unterstützung durch ein erfahrenes Elektrizitätsversorgungsunternehmen?

Ihre Vorteile

Jegliche Kommunikation mit dem Übertragungsnetzbetreiber als auch der Bundesnetzagentur wird durch RWE Supply & Trading abgewickelt

Automatisiertes Reporting: Sie erhalten die Abrechnung der EEG-Umlage weiterhin und zusätzlich der KWKG-Umlage monatlich über Ihre Stromabrechnung auf Basis der Ist-Verbräuche.

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernaufgaben: Sie brauchen sich weder um die Einhaltung der Meldefristen noch um die Organisation der notwendigen Prüfbescheinigungen zur Jahresendabrechnung zu kümmern.

Unsere Vorgehensweise