

Entscheiden Sie, welche Cookies und Pixel wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Wenn Sie alle Services unserer Website nutzen möchten, müssen alle Cookie-Kategorien ausgewählt sein. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation.
Das Ziel der gemeinsamen Umsiedlung besteht darin, dass auch die Mieter an der Umsiedlung teilnehmen können. In erster Linie wird daher versucht die bestehenden Vertragsbeziehungen in den neuen Ort zu übertragen, d.h. dass die Vermieter am neuen Ort erneut Wohnraum für ihre bisherigen Mieter errichten. Sollte der bisherige Mieter nicht an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen, wird über die sogenannte Mieterbörse versucht, bisher am Umsiedlungsstandort nicht versorgte Mieter bauwilligen Vermietern zu vermitteln. Die Vermieter erhalten im Rahmen der bestehenden Entschädigungsregelungen Anreize (in Form eines zweckgebundenen Baukostenzuschusses) für die Wiedererrichtung von Mietwohnraum bei der Versorgung von berechtigten Mietern.
Weitere Informationen zur Mieterversorgung bzw. zur wirtschaftlichen Fördermaßnahmen bei der Wiedererrichtung von Mietwohnraum erhalten Sie in der Revierweiten Regelung vom 16.07.2010, Kapitel 3